Die Regelungen im aktuellen Entwurf des sog. Modernisierungsstaatsvertrags könnten zum potentiellen Störfaktor innovativer Internetangebote werden und Internetnutzer künftig stark einschränken. Dies kritisiert eco – Verband der Internetwirtschaft im Rahmen des Ende September beendeten Online-Konsultationsverfahrens der Rundfunkkommission der Länder. Der neue Medienstaatsvertrag enthält neben konkreten Regelungsvorschlägen zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming) und Plattformregulierung erstmals auch Regelungen für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. Die vorgesehenen Regulierungen greifen dabei massiv in die Autonomie der Nutzer ein und verhindern gleichzeitig neuartige digitale Entwicklungen und Angebote nach Kundenwünschen. Dies greife massiv in gewohnte Nutzungsweisen von Smart TVs und Benutzeroberflächen ein und verhindere beispielsweise second screens oder Smart Home Anwendungen. Der Verband spricht sich daher dafür aus, den vorliegenden Entwurf des Modernisierungsstaatsvertrags nicht zur weiteren Beratung an die Chefs der Staatskanzleien oder die Ebene der Ministerpräsidenten weiterzuempfehlen.
Nutzer werden beeinträchtigt, Smart TV und Smart Home Anwendungen verhindert
Auch die vom Nutzer gewohnte Ausgestaltung der Suche nach eigenen Parametern und Vorstellungen werde durch die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewünschte privilegierte Auffindbarkeit unnötig eingeschränkt. Eine solche privilegierte Auffindbarkeit sei im Ergebnis nicht umsetzbar, kritisiert der Verband.
Die Regelung wolle außerdem ausschließlich Plattformanbieter und Benutzeroberflächen verpflichten, versäume es aber gleichzeitig, auch Programmveranstalter bzw. Inhalteanbieter für die Vielfaltssicherung in die Pflicht zu nehmen. Der Entwurf schafft kein Level-Playing Field für Plattformanbieter, Anbieter von Benutzeroberflächen und Intermediäre.
Regulierung von Intermediären: Offenlegung von Algorithmen gefährdet Unternehmen
Insbesondere bei der Ausweitung des Staatsvertrags um eine Regulierung von Intermediären und der geplanten Offenlegung von Algorithmen stelle sich aber – unabhängig davon, wie sinnvoll und zielführend ein solches Anliegen bewertet wird – zunächst einmal die Frage, ob eine Regulierung auf Ebene eines Staatsvertrags hierfür geeignet ist. Zur Qualitätssicherung und zum Schutz vor Missbrauch und Spam liegen Intermediären Algorithmen zu Grunde, die nicht vollständig bekannt sind. Der Zwang zur Offenlegung würde einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit bedeuten, der nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig sei, kritisiert der Verband.
Der Entwurf spiegelt die in den intensiven Beratungen immer wieder deutlich gewordenen divergierenden Interessen zu einseitig wieder. Daher stellt er keine tatsächliche Modernisierung dar.
Die ausführliche eco-Stellungnahme zum Entwurf eines Modernisierungsstaatsvertrages steht hier online zur Verfügung.