03.12.2020

Parlamentarisches Verfahren zum Verfassungsschutzrecht gestartet: Jede Online-Durchsuchung schwächt Vertrauen in digitale Technologien

Am 21. Oktober hat das Bundeskabinett den aktuellen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechtes beschlossen, dieser ist nun am 27. November auch in das parlamentarische Verfahren gelangt. Der Verband der Internetwirtschaft hat dies zum Anlass genommen und seine Stellungnahme aktualisiert.

eco kritisiert insbesondere, dass entgegen aller öffentlichen Ankündigungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, laust Gesetzentwurf alle 19 deutschen Geheimdiensten die rückwirkende Quellen-Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen. Nach Auffassung des eco handelt es sich dabei technisch grundsätzlich um eine mit der Online-Durchsuchung vergleichbare Funktion. Die zeitliche Beschränkung auf den Tag der Anordnung ändert hier nichts daran, dass die Nachrichtendienste nun grundsätzlich technisch in Lage sein werden, eine umfassende, retrograde Online-Durchsuchung vorzunehmen. Darüber hinaus sind zur Quellen-TKÜ nach der Strafprozessordnung bereits mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Durch die neuen Befugnisse wird nach Einschätzung des eco die IT-Sicherheit, die Integrität von IT-Strukturen und die Vertrauenswürdigkeit von Kommunikation erheblich geschwächt werden.

eco lehnt jede „Datenerhebung durch den Eingriff in die informationstechnischen Systeme“ ausdrücklich ab, wenn diese durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken durchgeführt werden soll. Festgestellte Schwachstellen sind vielmehr unverzüglich zu melden und zu schließen. Das Offenhalten von Sicherheitslücken gefährdet global die gesamte Sicherheit und Integrität von IT-Systemen.

Adapting Data Center Design to Diverse National Requirements
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