17.02.2023

Polizei-Software in Hessen und Hamburg: eco Verband begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenanalyse-Software durch die Polizei in Hessen und Hamburg. Das Gericht hat die Regelungen in beiden Bundesländern zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten als verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern.

Dazu sagt Klaus Landefeld, eco Vorstand für Infrastruktur und Netze und Kläger in dem Verfahren:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, wie problematisch landesrechtliche Regelungen sind, wenn darin die Befugnisse der Polizei immer weiter ausgeweitet werden. Das ist eine besorgniserregende Tendenz, die nicht nur für die Landesebene, sondern auch für den Bund gilt. Die in den Polizeigesetzen vorgesehene kontinuierliche Ausweitung der Befugnisse zum präventiven Einsatz verletzen eindeutig die Grundrechte aller Bürger:innen.

Für höchst problematisch halte ich daran den präventiven Einsatz zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Es werden Datenbanken verknüpft und automatisiert analysiert. Davon betroffen sind auch vollkommen unbeteiligte Bürger:innen, die Gegenstand von Ermittlungen werden. Mit der eingesetzten Analysesoftware kann die Polizei Menschen und ihr Umfeld vollständig durchleuchten. Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht hier klare Grenzen für die Befugnisse der Polizeibehörden für die präventive Bekämpfung von Straftaten eingefordert hat.

Die Gesetzgebungsverfahren wurden damals im Hau-Ruck Verfahren durchgeführt. Gerade im Hinblick auf den Datenschutz und die Bürgerrechte hätte es einer eingehenden Diskussion im Gesetzgebungsverfahren bedurft. Die mit der Verfassungsschutzbeschwerde aufgeworfenen Fragen hätten im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens diskutiert werden können und müssen. Auf die problematischen Regelungen und die Verfassungswidrigkeit wurde bereits im Vorfeld eindringlich hingewiesen. Dafür hat es jetzt die Quittung vom Bundesverfassungsgericht gegeben. Als einer der Beschwerdeführer:innen die Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz Hessen eingelegt haben, freut mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ganz besonders.“

Klaus Landefeld