29.08.2019

Rechtsgutachten: Umsetzung der EU-Mediendienste-Richtlinie erfordert Interessenausgleich

Wenige Wochen vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag bekräftigten ANGA, Bitkom, eco sowie ZVEI ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen.

Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach sollen Überblendungen und Skalierungen unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender stehen und nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden können. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleich-zeitig ansehen kann, wären nach dem jetzigen Wortlaut nicht mehr ohne Erlaubnis der beteiligten Sender zulässig.

Die Verbände stellten am 29. August die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) vor, das den Spielraum der Bundesländer bei der Umsetzung der AVMD-RL in Bezug auf die Darstellung des TV-Bilds in Benutzeroberflächen und Plattformen untersucht. Das EMR-Gutachten stellt fest, dass die Ausgestaltung der genauen rechtlichen Bedingungen einschließlich möglicher Ausnahmen vom grundsätzlichen Überblendungsverbot den Mitgliedstaaten überlassen ist. Dabei sollen aber insbesondere auch die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden.

Laut Rechtsgutachten schützt die Vorschrift zu unzulässigen Overlays zwar die Mediendiensteanbieter davor, dass ihre Angebote ohne deren Zustimmung überblendet oder verändert werden. Das Verbot der Überblendung oder Veränderung ist aber nicht unbegrenzt, sondern erfährt Einschränkungen, etwa durch die Einwilligung des Nutzers.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände ist, dass künftig ausgewählte Mediendienste – linear wie auf Abruf – auf allen Plattformen und Benutzeroberflächen bevorzugt auffindbar sein sollen. Nach Ansicht der Wirtschaft würde diese Regelung existierende Marktpositionen zementieren.

eco gegen zusätzliche Regulierung digitaler Plattformen