18.11.2019

Beschwerdestellen kämpfen gemeinsam gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Netz

Am Montag, dem 18. November fand unter dem Motto: „Empowering children to stop sexual violence” der fünfte “European Day on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse”, statt. Der europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch wurde 2015 vom Europarat initiiert und ruft Menschen und Institutionen in den europäischen Mitgliedsstaaten dazu auf, sich on- und offline gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern zu engagieren. Mit zahlreichen Aktivitäten vor Ort und über die sozialen Netzwerke soll in den Mitgliedsstaaten so die Diskussion über den Schutz vor sexueller Gewalt angeregt und ein Beitrag geleistet werden, um der Stigmatisierung von Opfern entgegenzuwirken.

Die Relevanz des europäischen Tages wird ganz besonders deutlich mit Blick auf die aktuellen Zahlen zum Beschwerdeaufkommen: 2018 erhielt allein die eco Beschwerdestelle insgesamt 2.509 berechtigte Beschwerden aus dem Bereich Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen im World Wide Web.

Unterstützt wird der europäische Aktions-Tag deshalb von den internet-beschwerdestelle.de-Betreibern eco und FSM. In diesem Jahr widmen sich die Beschwerdestellen dem Thema „Sexting“ und haben dazu einen kompakten Ratgeber entwickelt, der das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.

Moderne Medien und die daraus entstandenen neuen Kommunikationswege ermöglichen es, intime Erfahrungen nicht mehr nur von Angesicht zu Angesicht, sondern vielmehr auch online bzw. mittels Smartphone zu sammeln. Ein immer stärker verbreitetes Phänomen ist hierbei das sogenannte Sexting. Hierunter versteht man das freiwillige Versenden und Empfangen von erotischen bzw. freizügigen Bildern und Videos über Computer oder Smartphone. Geläufig – gerade unter Jugendlichen – sind hierfür auch beschreibende Begriffe wie zum Beispiel „sexy Aufnahmen / Nelfies / Pics / Posingbilder“ oder „Nudes“ verschicken.

Insbesondere Minderjährige verkennen dabei jedoch häufig, dass bei der Übermittlung sensibler Daten eine besondere Vorsicht geboten ist und dass sich aus einem zunächst einvernehmlichen Austausch negative Folgen entwickeln können. Diese sind für die betroffenen Personen oft folgenreich, können sich von Beschämung, bis hin zu Cybermobbing und Erpressung erstrecken.

Die Beschwerdestellen klären innerhalb des Ratgebers über Meldemöglichkeiten sowie zivilrechtliche Ansprüche auf und informieren so umfassend zum Thema: Sexting.

Gemeinsam kämpfen und Kinder vor sexueller Ausbeutung im Internet schützen