17.12.2020

Telekommunikationsgesetz hält an anlassloser Vorratsdatenspeicherung fest

Das am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Telekommunikationsgesetz (TKG) erweitert den Definitionsbereich der Telekommunikationsdienstleister, die künftig verpflichtet werden Überwachungsmaßnahmen umzusetzen und hält entgegen der inzwischen drei existierenden EuGH Urteile weiterhin an der anlasslosen massenhaften Vorratsdatenspeicherung fest, die in dieser Form als unionsrechtswidrig einzustufen ist.

Zudem bemängelt eco, dass im TKG eine neue Schutzklasse geschaffen wird, die grundsätzlich vorsieht, Diensteanbietern über den Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zuzuweisen. Die Bundesregierung gefährdet aus Sicht des Verbandes so den zügigen 5G-Ausbau in Deutschland. So würden deutlich zu viele Telekommunikationsunternehmen pauschal besonders strengen Sicherheitsanforderungen unterworfen, ohne dass dabei zwischen den tatsächlichen Gegebenheiten differenziert werde.

Weiter kritisiert der Verband das insgesamt chaotisch verlaufene Gesetzgebungsverfahren auf Kosten inhaltlicher Sorgfalt und angemessener Abstimmung mit den Verbänden. Bereits bei dem vorherigen Entwurf im November dieses Jahres hatte der eco Verband die kurze Rückmeldefrist und mangelnde Abstimmung zwischen BMWi, BMVI, BMI und BMJV kritisiert. Die federführenden Ministerien setzten nach, indem sie lediglich 48 Stunden Zeit gewährten, um auf den aktualisierten Referentenentwurf vom 9. Dezember zu reagieren. eco hat eine offizielle Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des BMWi und BMVI vom 6. November sowie ergänzende Anmerkungen zum aktualisierten Entwurf vom 11. Dezember veröffentlicht.

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