Im Vorfeld der Sitzung des Europäischen Rates (Justiz und Inneres) am 6. Dezember 2018 haben eco und acht weitere Industrie- und Technologie-Verbände ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht, in dem sie Bedenken hinsichtlich des Verordnungsentwurfs zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte äußern.
Die Verbände begrüßen generell das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Wirksamkeit der Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet zu verbessern. Solche Inhalte seien offline und online inakzeptabel. Da das Europäische Parlament jedoch erst kürzlich mit der Überprüfung des Vorschlags begonnen hat, fordern die Unterzeichnenden den Europäischen Rat dringend auf, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um offene Fragen des Entwurfs nachdenklich anzugehen.
Bedenken äußert das Schreiben insbesondere über den „One-size-fits-all“ -Ansatz des Vorschlags, der verschiedene Arten von Dienstleistungen nicht anerkennen könnte. Ebenso empfehlen die Verbände die Einführung eines engeren Geltungsbereichs, der auf Hosting-Dienste beschränkt ist, bei denen die Gefahr der Verbreitung terroristischer Inhalte besteht. Dies sollte beispielsweise Cloud-Infrastrukturanbieter ausschließen, die nur Zugang zu Kundeninhalten und Cloud-Anbietern haben, die keinen Inhalt an die breite Öffentlichkeit weitergeben. Einige Anforderungen des Vorschlags, zum Beispiel die einstündige Frist für das Entfernen von Inhalten, stellen ebenfalls operative Herausforderungen für betroffene Unternehmen dar.