25.03.2020

Urteil: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen, dass Gmail kein Telekommunikationsdienst ist, ist mit dem Urteil vom 05.02.2020 rechtskräftig.

Die Bundesnetzagentur ist somit mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail den deutschen Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte schon im Juli des vergangenen Jahres der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen – etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.

Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen.

Die Entscheidung des OVG ist von grundsätzlicher Bedeutung. Damit wird klargestellt, dass aktuell für Telemedien und Telekommunikationsdienste jeweils andere Rechtsrahmen gelten. Mit Umsetzung des Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC) wird diese Unterscheidung weitgehend aufgegeben werden. Unabhängig davon bietet dieses Urteil auch Anlass, aufzuzeigen wie in Deutschland zunehmend auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren eine Angleichung der Telemedien und Telekommunikationsdiensten angestrebt wird, beispielsweise bei der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung.

Kurze Zusammenfassung

  • Webbasierte E-Maildienste sind grundsätzlich keine TK-Dienste
  • es fehlt in der Regel an der Verantwortlichkeit des Anbieters für die Signalübertragung
  • Verantwortlich für die Signalübertragung sind Internetzugangsanbieter der Nutzer des webbasierten E-Mail-Dienstes

Der Entscheidung des OVG kommt nur eine begrenzte zeitliche Bedeutung zu. Deutschland muss bis 21.12.2020 den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation umsetzen. Dieser schafft eine neue Unterkategorie innerhalb von Kommunikationsdiensten.

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