Es folgt ein Überblick aller Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Telekommunikationssektor für März 2018:
1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern
a) Antrag der hochrheinNet GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren nach dem DigiNetzG (§ 77n Abs. 4 TKG i. V. m. § 132 und § 134a TKG) – Az. BK11-18-002, Termin 21.03.2018, 11:00 Uhr, Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Mehr dazu finden Sie hier.
b) Az.: BK2-17-005, Antrag der Transatel SA auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren bzgl. Zugang zum Großkundenroaming i. S. v. Art. 3 Roaming-VO (531/2012), Termin 06.04.2018, 10:00 Uhr, Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Hier finden Sie weitere Informationen.
2. Nationale Konsultationen
Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple, Quadruple Play) – Teilmarkt 2 von Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG betreffend die Telekom Deutschland GmbH.
Ein Novum ist, dass die Präsidentenkammer zu dem Ergebnis kommt, den bislang deutschlandweit einheitlich abgegrenzten Endkundenmarkt künftig in zwei eigenständige bundesweite Teilmärkte zu unterteilen, und für den Teilmarkt 2 von Markt 1 keine Regulierungsbedürftigkeit mehr sieht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2b-18/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: BK2-Postfach@BNetzA.de. Das Konsultationsverfahren endet am 11.04.2018. Mehr Informationen sowie
den Entwurf erhalten Sie hier.
Für den Teilmarkt 1 des Marktes 1 ist ein eigenständiges Verfahren bzgl. einer Regulierungsverfügung vorgesehen.
3. Entgeltregulierung
Zurzeit keine Veröffentlichungen.
4. Zugangsregulierung
Gegenwärtig keine relevanten Publikationen.
5. Notifizierungen
Die BNetzA hat am 12.03.2018 der EU-Kommission den Beschluss, Az. BK3c-17-039, zur Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (L2-BSA) als angenommene Maßnahme gemeldet. Bei der Kommission lautet das Aktenzeichen DE/2018/2055.