Mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung im Jahr 2017 wollte die Bundesregierung ein zentrales Hemmnis für die Bereitstellung öffentlicher WLANs in Deutschland beseitigen und WLAN-Betreiber von ihrem Haftungsrisiko befreien. Um Rechteinhabern entgegen zukommen führte sie jedoch für diese die Möglichkeit ein, von Netzwerkbetreibern, die Sperrung (Netzsperren) von Angeboten zu fordern. Jetzt evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gesetz und hat dazu ein Konsultationsverfahren eröffnet, an dem sich auch eco-Verband der Internetwirtschaft mit einer Stellungnahme beteiligt hat.
eco hat das sogenannte WLAN-Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung immer befürwortet, jedoch die Umsetzung des Gesetzes inklusive Netzsperren kritisiert: Das Gesetz bringe Rechtsunsicherheiten für WLAN-Betreiber durch die Einführung von Netzsperren ohne Richtervorbehalt. Eigentlich sollten Hürden für WLAN-Netzte abgebaut werden, doch anstatt eine echte Lösung zu schaffen, habe der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene verlagert. Hier müsse jetzt unbedingt nachgebessert werden.
Welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat, zeigt eine repräsentative Umfrage des eco: Danach gaben nur 7,9 Prozent der Befragten an, dass sich die Verfügbarkeit von öffentlichen WLAN-Spots nach ihrer Einschätzung in den letzten zwei Jahren auf jeden Fall verbessert hat. 44,9 Prozent der Befragten gaben außerdem an, öffentliche WLAN-Hotspots im Ausland eindeutig häufiger oder eher häufiger zu nutzen als in Deutschland.
Die eco Stellungnahme zur Auswertung des 3. Telemedien-Änderungsgesetzes finden Sie hier.
Die Ergebnisse der eco Umfrage sind online unter diesem Link verfügbar.