Das Oberlandesgericht München bestätigte heute das neugefasste deutsche Telemediengesetz, das keine WLAN-Störerhaftung mehr vorsieht. Sony Music hatte versucht, gegen die Abschaffung erneut gerichtlich vorzugehen. Diese Pläne wurden nun vorerst gestoppt.
Im Jahr 2010 wurde der Internet-Aktivist Tobias McFadden von Sony Music abgemahnt, da jemand über sein offenes WLAN-Netz illegal Songs heruntergeladen habe. Sony Music berief sich dabei auf die sogenannte WLAN-Störerhaftung, wonach der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die möglicherweise Dritte über sein Netzwerk begehen.
Gegen diese Abmahnung hatte McFadden geklagt, der Fall beschäftigte zeitweise auch den Europäischen Gerichtshof. Unterdessen war im letzten Jahr vom Gesetzgeber die Störerhaftung abgeschafft worden. Sony hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob das so neugefasste Telemediengesetz überhaupt europarechtskonform sei. Das Gericht sah das nun anders.
Dass die Gesetzesänderung, wie von der Beklagten geltend gemacht, mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist, habe der Senat des Gerichts verneint. Sony hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.