25.05.2018

„Zwangszustimmung“: Erste Klagen kurz nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung

Unmittelbar nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018, hat der Verein „Noyb“ erste Anzeigen gegen verschiedene Dienste- und Messengeranbieter wegen „Zwangszustimmungen“ auf den Weg gebracht. Mit seinen Klagen will „Noyb“ dagegen vorgehen, dass Dienste teils generelle Zustimmungen verlangen, ohne die die Dienste nicht weiter genutzt werden können.

Unter anderem will der Verein bei der Hamburger Datenschutzbehörde klären lassen, ob der zu Facebook gehörende Messengerdienst WhatsApp mit seinen Einwilligungserklärungen gegen die DSGVO verstößt. Insgesamt seien vier Klagen bei Behörden von vier Ländern – Deutschland, Belgien, Österreich und Frankreich – eingebracht worden, teilte der von dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Verein mit.

Noyb hat verschiedene Beschwerden eingereicht: gegen Google bei der französischen nationalen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), gegen Instagram bei der Data Protection Authority (DPA) in Belgien. Mit Facebook soll sich die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) befassen und Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, wird sich mit Whatsapp beschäftigen. Mit der Datenweitergabe von Whatsapp an Facebook ist Caspar bereits befasst.

Die Klagesumme soll sich insgesamt auf 7,6 Milliarden Euro belaufen.

DSGVO