31.08.2018

100 Tage DSGVO und viele offene Fragen

  • Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa sind zurückhaltend bei ihren Vorstellungen und Maßgaben für Prüfungen
  • Digitaler europäischen Binnenmarkt braucht eine einheitliche Umsetzung der DSGVO

Am 1. September ist es 100 Tage her, seit die europäische DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft getreten ist und die E-Mail-Postfächer prall gefüllt waren mit Datenschutz-Updates und Bitten um Einwilligungen. Die meisten Unternehmen in Deutschland haben sich so fit gemacht für die DSGVO. „Eine Mehrheit der Unternehmen handelt heute gemäß den neuen europäischen Datenschutzregeln rechtskonform“, sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Während die Unternehmen ihre Hausaufgaben gemacht haben, gibt es für Aufsichtsbehörden und Gerichte jedoch noch viel zu tun. Die seitens der Wirtschaft immer wieder geforderte einheitliche Umsetzung in Deutschland ist noch nicht auf einem guten Weg „Über einige offene Fragestellungen in der Auslegung der DSGVO werden sicher Gerichte entscheiden müssen. Aber das sollte die Aufsichtsbehörden jetzt nicht davon abhalten, ihre Vorstellungen und Maßgaben für Prüfungen vorzustellen“, sagt Alexander Rabe.

Meint es Europa ernst mit dem einheitlichen Datenschutz?

Besonders wichtig ist es dabei, einheitliche Regelungen in ganz Europa zu finden. „Es ist wichtig – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in den einzelnen Mitgliedsstaaten – eine möglichst einheitliche Umsetzung der DSGVO anzustreben, alles andere widerspricht dem Geist eines digitalen europäischen Binnenmarktes, der die Wirtschaft in Gänze stärken würde“, sagt Rabe. Außerdem wichtig sei eine zügige und kohärente Regelung für Drittstaaten.

Fortwährende Diskussionen, etwa um den EU-US Privacy Shield, tragen zur Verunsicherung bei. Die e-Privacy-Verordnung ist ein weiterer in Brüssel diskutierter Rechtsakt, der möglicherweise weitreichende Änderungen für den Datenschutz sowie Datenschutzauflagen für digitale Unternehmen und Geschäftsmodelle mit sich bringt, unter Umständen sogar die Qualität von Diensten maßgeblich einschränkt. „Die Verhandlungen des Rates und die folgenden Trilogverhandlungen werden hier zeigen, ob Europa es ernst meint mit einem einheitlichen Datenschutz. Die bisher vorgelegten Entwürfe zur e-Privacy Verordnung lassen uns jedoch an diesem Ansinnen zweifeln“, sagt Alexander Rabe.

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