- eco Verband fordert umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung
- Auch zukünftig darf es keine Einschränkungen für die Verschlüsselung elektronischer Kommunikation oder gespeicherter Daten geben
Die im Grundgesetz (GG) festgelegten Grundrechte gelten auch im virtuellen Raum – auch wenn es das Internet noch nicht gab, als das GG am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Viele Menschen sehen ihre Bürgerrechte jedoch im virtuellen Raum gefährdet, beispielsweise durch staatliche Überwachung (46,6 Prozent). Gefahren für die Meinungsfreiheit sehen 40,5 Prozent der Deutschen und für die Entscheidungsfreiheit über die eigenen Daten 42 Prozent. Das hat eine repräsentative Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Civey im Mai 2024 ergeben.
Tatsächlich werden Grundrechte im virtuellen Raum in der Vergangenheit immer wieder in Frage gestellt. „Daher setzt sich der eco Verband für ein freies, technikneutrales und offenen Netz ein, das sich an ethischen, bürgerrechtlichen und demokratischen Grundwerten orientiert“, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.
Auch bei der Strafverfolgung im Netz müssen Grundrechte gewahrt werden
Moderne Technologien sollten nicht dazu missbraucht werden, Bürgerrechte zu verletzen: „Wir fordern eine klare und umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre der Bürger:innen zu gewährleisten“, so Süme weiter. „Außerdem darf der AI Act der EU nicht als Rechtsrahmen für die Etablierung von biometrischen Massenüberwachungen im öffentlichen Raum missbraucht werden. Wir fordern die Bunderegierung auf, das Versprechen des Koalitionsvertrages zu halten und biometrische Erkennung im öffentlichen Raum zu verbieten.“
Weiterhin dürfe es auch zukünftig keine Einschränkungen für die Verschlüsselung elektronischer Kommunikation oder gespeicherter Daten geben. Ebenso dürfen Sicherheitsbehörden, staatliche Akteure und Verwaltung keine Maßnahmen und Initiativen ergreifen, die Verschlüsselung angreift oder strukturell schwächt. Auch Überlegungen zur Chatkontrolle sind für Süme nicht mit den Bürgerrechten vereinbar.
Bürgerrechte und persönliche Daten in der digitalen Welt schützen
Ebenso ist eine unabhängige Verwaltung des Internets durch die Multi-Stakeholder-Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) wichtig für die Informations- und Meinungsfreiheit unserer Gesellschaft. „Dass wichtige Entscheidungen zur Verwaltung des Internets heute frei und demokratisch getroffen werden, ist grundlegend, um in Zukunft ein unabhängiges Internet zu gewährleisten“, sagt Oliver Süme.
Eine Regulierung des Umgangs mit personenbezogenen Daten in Deutschland und in der EU ist unumgänglich. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger betont das Recht auf Privatsphäre. Die Entscheidungsfreiheit, wie persönliche Daten gesammelt und verwendet werden, sollte heute und in Zukunft gewährleistet und gestärkt werden. Die Bürger:innen haben ein Recht darauf, die Kontrolle über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer persönlichen Informationen zu haben.“
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