Aktuell debattiert der Bundestag über zwei Gesetzesentwürfe, die weitreichende Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorsehen. Diese Entwürfe wurden bereits in den Innenausschuss überwiesen und sollen dort umgehend beraten werden. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. mahnt zur Vorsicht bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen: Klaus Landefeld, eco Vorstand, betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes: „Sicherheitsinteressen sind insbesondere nach den jüngsten Anschlägen nachvollziehbar. Neue Kompetenzen für Sicherheitsbehörden müssen aber immer auch mit effektiven Schutzmaßnahmen einhergehen. Nur so kann das Vertrauen der Gesellschaft in moderne Technologien, insbesondere KI, aufrechterhalten werden.“
Breite gesellschaftspolitische Debatte erforderlich
Die Entwürfe sehen vor, dass das BKA und die Bundespolizei künftig biometrische Daten wie Gesichts- und Stimmprofile mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet abgleichen können. Auch die Analyse dieser Daten durch KI-Technologien wird erlaubt. „Diese weitreichenden Befugnisse bergen Risiken, da sie über die Ermittlung von Tatverdächtigen hinausgehen und zu einer umfassenderen Überwachung führen könnten“, warnt Landefeld. Besondere Sorge bereitet die unklare Definition der „öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“. „Insbesondere Bedenken hinsichtlich des Profilings beim Abgleich von Datenbanken und der Analyse durch KI müssen ernst genommen werden. Hier muss sichergestellt werden, dass keine Daten aus geschützten oder privaten Bereichen erfasst werden“, so Landefeld weiter. Der eco Verband fordert eine präzise Regelung, um Diskriminierung zu vermeiden und Missbrauch zu verhindern. Zudem müsse die gesellschaftliche Debatte über diese Maßnahmen umfassender geführt werden: „Das Vorhaben betrifft den grundrechtsrelevanten Bereich der gesamten Bevölkerung und stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Nutzung von Technologie und dem Internet. Der Zeitrahmen für die aktuelle Debatte reicht nicht aus, um diese komplexen Fragen angemessen zu erörtern. Auch der weitere Schutz der Bürgerrechte im digitalen Bereich darf hier nicht im Schnellverfahren aufgeweicht werden“, schließt Landefeld ab.