Der am 14. September veröffentlichte Entwurf der EU-Kommission zum neuen Urheberrecht wird im EU-Parlament seit Monaten heftig diskutiert. Heute soll nun auch der Bericht der maltesischen Abgeordneten Therese Comodini Cachia im federführenden Rechtsausschuss (JURI) geprüft werden. Nachdem zunächst Berichterstatterin Catherine Stihler im Binnenmarktausschuss (IMCO) die Löschung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorgeschlagen hatte, lehnt auch die Berichterstatterin Comodini den Vorschlag zum Leistungsschutzrecht in ihrem Bericht zu der Reform ab. eco –Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt diesen Vorstoß.
„Mit dem Vorschlag, das Leistungsschutzrecht aus der neuen Urheberrechtsrichtlinie zu streichen und dafür eine Vermutungsregelung einzuführen, scheint der Berichterstatterin Comodini ein ausgewogener Kompromiss gelungen zu sein. Wir hoffen, dass die Kommission endlich erkannt hat, dass das vorgeschlagene Leitungsschutzrecht weder mit der E-Commerce-Richtlinie und noch mit europäischen Grundrechten vereinbar ist“, so Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht.
Für Presseverlage soll betreffend Presseartikeln demnach die Urheber-Stellvertretervermutung gelten, um Urheberrechtverletzungen vor Gericht effizienter verfolgen zu können. Mit einer solchen Vermutung würde Presseverlegern ein effizienteres Vorgehen gegen Rechtsverletzungen ermöglicht, ohne ein zusätzliches verwandtes Schutzrecht zu schaffen.
Neben der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts sieht der Entwurf zur Copyright-Reform Überlegungen zum sogenannten „Value Gap“ vor. Vorgeschlagen wird, Host Provider zu verpflichten, eine Software zu installieren, die urheberrechtlich geschützte Inhalte automatisch erkennt und so illegal hochgeladene Werke ausfiltern kann. Provider sollen außerdem verpflichtet werden, Lizensierungsvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen. Diese Überlegungen zum sogenannten „Value Gap“ befinden sich – in leicht geänderter Form – auch im Bericht von Comodini und sind aus Sicht von eco hochproblematisch: „Unternehmen würden so zu Vertragsabschlüssen mit den Rechteinhabern gezwungen werden. Derzeit ist noch nicht absehbar wie die geplanten Regelungen genau zu interpretieren sind – aber es ist ganz klar, dass sie massive Auswirkungen auf die bestehende E-Commerce-Richtlinie hätten. Das könnte einen herben Rückschritt für den digitalen Binnenmarkt Europas bedeuten!“, so Süme.
Weitere Informationen:
Das eco Gutachten zum europäischen Leistungsschutzrecht steht hier zum Download bereit.
Außerdem hat eco ein Positionspapier zur Urheberrechtsreform veröffentlicht, dass Sie hier online finden.