14.03.2023

Data Act: Verband der Internetwirtschaft kritisiert Bürokratieaufwand für Unternehmen

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen voraussichtlich am 28. März mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Bereits heute hat das Parlament in Straßburg über den Entwurf der Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (EVP) aus dem Industrieausschuss (ITRE) abgestimmt und sein Verhandlungsmandat erteilt. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht trotz wichtiger Fortschritte immer noch Nachbesserungsbedarf beim Data Act, da dieser aktuell für Unternehmen weniger Anreize, sondern vor allem Bürokratieaufwand schafft.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:

„Das Europäische Parlament hat insbesondere mit Blick auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und bei den Einschränkungen der Zugriffsrechte für öffentliche Stellen, bereits an einigen richtigen Stellschrauben gedreht. Dennoch sind wir noch nicht am Ziel. Aktuell sind noch zahlreiche Fragestellungen beim Data Act klärungs- und verbesserungsbedürftig. Aufgrund der Bedeutung und Tragweite der Regelungen zum Umgang mit Daten in Deutschland, Europa und darüber hinaus darf es nicht darum gehen, das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen. Hier ist vor allem Sorgfalt und Gründlichkeit geboten.

Auch was die weiterhin zu starren Fristen beim Wechsel zwischen Cloud-Anbietern oder auch die ungenügende Kompensation von Dateninhabern bei der Weitergabe von Daten an Dritte, angeht, gibt es beim Data Act noch reichlich Luft nach oben. Insgesamt bleibt aus unserer Sicht hier das Grundproblem leider bestehen, dass der Data Act für Unternehmen zu viel Bürokratie und zu wenig Anreize für das Aufbereiten, die Nutzung und die Weitergabe von Daten bietet.

Die Bundesregierung hat zudem in ihrer Stellungnahme im Januar adressiert, den Zugriff für Forschungseinrichtungen deutlich ausweiten zu wollen. Auch wenn dieser Vorschlag in der aktuellen Parlamentsversion keinen Anklang gefunden hat, warnt eco vor den möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen, zumal auch im Bericht des Parlaments die Weitergabe an Forschungsorganisationen in einigen Fällen vorgesehen ist.

Zu weitreichende Zugriffsmöglichkeiten für Forschungseinrichtungen, könnten hier die Einschränkungen konterkarieren, die im Bereich der öffentlichen Stellen vorgenommen worden sind. Hier gilt es unbedingt sicherzustellen, dass der Aufwand für Unternehmen in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Eine Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen oder Forschungseinrichtungen sollte nur bei klar definierten Notfällen oder im Rahmen freiwilliger Absprachen erfolgen.“

 

 

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