13.06.2024

Digitale Verwaltung: eco fordert Sanktionen und konsequente Umsetzung des OZG 2.0

Am gestrigen Mittwoch kam der Vermittlungsausschuss zum OZG 2.0 zusammen. Die Änderungen am Gesetz, das im März vom Bundesrat abgelehnt wurde, sollen den dort vertretenen Ländern mehr Mitspracherecht einräumen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt die erzielte Einigung, spricht sich jedoch für einen echten Rechtsanspruch auf eine digitale Verwaltung mit Sanktionierungsmöglichkeiten aus, um anders als beim Vorgängergesetz, eine Fristeinhaltung zu ermöglichen.  

Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 digitalisieren. Mit dem Verstreichen dieser Frist wurde klar: Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland braucht mehr Tempo. Was in der Theorie Sinn ergibt, scheiterte an der politischen Praxis. Die Neuauflage des Gesetzes, das OZG 2.0, wurde vom Bundesrat abgelehnt, nachdem es im Februar dieses Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde. 

Nach der Tagung des Vermittlungsausschusses wurde jetzt eine Einigung erzielt. Die „Bund-ID“ soll zur „Deutschland-ID“ werden und als zentrales Bürgerkonto für die Kommunikation zwischen Bürger:innen und Verwaltung fungieren. Für die Vertreter:innen der Länder steht dahinter mehr als nur ein Namenswechsel. Stattdessen plädieren sie für eine Verhandlung auf Augenhöhe und einen im Gesetz verankerten Mechanismus zur Kostenerfassung und -verteilung zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung. eco begrüßt den aufgenommenen Austausch zwischen Bund und Ländern. „Ein Großteil der öffentlichen Verwaltung wird auf kommunaler- und Länderebene abgewickelt. Eine wirksame Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung kann nur gelingen, wenn alle Ebenen einbezogen werden und an einem Strang ziehen,“ sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. 

Sofern das nicht passiert, solle es aus Sicht des Verbandes die Möglichkeit zur Sanktionierung geben. „Das Vorgängergesetz hat gezeigt, wie leicht es ist, Fristen verstreichen zu lassen, wenn keine Konsequenzen gezogen werden. Finanzielle Sanktionen können dazu beitragen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen,“ so Süme. Um die gesetzten Ziele bis 2028 zu erreichen, brauche es Tempo. Es sei nun an der Politik in Bund und Ländern zu zeigen, dass sie es ernst meinen.  

Digitalpolitik muss der rote Faden des Koalitionsvertrags sein