27.09.2023

eco: „CSAM-Verordnung jetzt gründlich überarbeiten oder spätestens vor dem EuGH scheitern“

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (kurz: CSAM-Verordnung), inklusive der viel umstrittenen Chatkontrolle, sorgt weiterhin für viele Diskussionen und massive Kritik. In dieser Woche sollten die Innen- und Justizminister in Brüssel eigentlich die Position des EU-Rats zum Gesetzentwurf beschließen. Doch die spanische Ratspräsidentschaft hat das Thema von der Tagesordnung gestrichen, da sich aktuell keine Mehrheit für den Gesetzestext finden würde. Für den Verband der Internetwirtschaft bestätigen die aktuellen politischen Bewegungen die zahlreichen Kritikpunkte, die eco seit Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs geäußert hat. eco plädiert jetzt dafür, die Vorschriften über proaktive Suchpflichten und Zugangssperren grundsätzlich zu überdenken und eine generelle Überarbeitung der Bestimmungen zur proaktiven Suche zwecks Aufdeckens von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet vorzunehmen.

Dazu sagt eco Beschwerdestellen-Leiterin Alexandra Koch-Skiba:

„Gerade hat der Nationalrat des Schweizer Parlaments ganz klar gegen die CSAM-Verordnung gestimmt und auch in europäischen Mitgliedsstaaten wie Österreich, Polen und den Niederlanden haben sich die Parlamente bereits gegen das geplante Gesetz ausgesprochen. Für Deutschland wäre der Verordnungsentwurf, ohne umfassende Anpassungen der vorgesehenen Regelungen, nicht zustimmungsfähig. Es zeigt sich immer deutlicher, was wir von Anfang an kritisiert haben: der Verordnungsentwurf der EU-Kommission versucht ein komplexes Thema unter anderem durch vermeintlich unproblematische Suchpflichten zu regeln, tatsächlich bringt der Entwurf jedoch eine Reihe von faktischen und rechtlichen Folgeproblemen mit sich und würde spätestens vor dem EuGH scheitern. Die darin enthaltenen Vorgaben führen zu einer allgemeinen Überwachung, konterkarieren wichtige Ende-zu-Ende Sicherheitstechnologien und setzen auf Netzsperren, statt sich konsequent durch den Ausbau und das Stärken von Kooperationen für das Löschen von Missbrauchsdarstellungen zu engagieren. Es ist wichtig, im Rahmen der europäischen Gesetzgebungsprozesse die im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf aufgekommenen Folgeprobleme zu lösen.“

Der Verband der Internetwirtschaft appelliert mit Blick auf den fortlaufenden europäischen Gesetzgebungsprozess und die weiteren Abstimmungen zur CSAM-Verordnung innerhalb der Bundesregierung, den Verordnungsentwurf nun gründlich zu überarbeiten.

eco fordert außerdem den LIBE-Ausschuss dazu auf, bei seiner Finalisierung des Berichts zur CSAM-Verordnung die wichtige Rolle der Hotlines und des INHOPE Netzwerks zu adressieren und durch entsprechende Änderungsvorschläge stärker hervorzuheben. Das Beschwerdestellen-Netzwerk ist als Kooperationspartner und wichtiger Akteur, im Rahmen der CSAM-Verordnung, explizit vorzusehen.

Alle eco Kernpunkte zur CSAM-Verordnung können hier nachgelesen werden.

 

 

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin