19.06.2018

eco: EU muss Urheberrechtsrichtlinie überarbeiten

• Grenzüberschreitung: Mit Upload-Filtern gefährdet EU die Meinungsfreiheit
• Leistungsschutzrecht ist in Deutschland gescheitert – nun droht EU-weit Wettbewerbsnachteil für den Innovations- und Investitionsstandort Europa

Am 20. Juni wird der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) über die Urheberrechtsrichtlinie abstimmen und stellt damit die Weichen für die finalen Verhandlungen im Trilog mit Kommission und Rat. Mit dem europäischen Vorschlag für eine Urheberrechtsrichtlinie, droht eine umfassende Zensur sämtlicher Internetinhalte. Der darin enthaltene Artikel 13 sieht vor, dass alle online hochgeladenen Inhalte überwacht und möglicherweise gelöscht werden, sofern eine Ähnlichkeit mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Inhalten erkannt wird. Dabei ist zu befürchten, dass im Zweifel lieber zu viel als zu wenig gelöscht werden wird. Zudem ist mit vielen fehlerhaften Meldungen – sowohl fälschlicherweise nicht gefilterte als auch fälschlicherweise gefilterte Inhalte – zu rechnen. Mit dem Artikel 11 soll zudem ein europäisches Leistungsschutzrecht für digitale Inhalte nach deutschem Vorbild geschaffen werden.

„Der Richtlinienentwurf geht in diesen zentralen Punkten in die völlig falsche Richtung und muss zwingend überarbeitet werden. Die digitale Vervielfältigung ist neben der Idee der ständigen Kollaboration sowie der Kultur des Teilens das integrale Grundprinzip des Internet. Sie ist Voraussetzung einer funktionierenden Informationsgesellschaft und darf nicht durch Regulierung ausgebremst werden. Damit würde das Internet zum Ort der Kontrolle und Zensur durch Privatunternehmen.“, sagt Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender.

Automatische Upload-Filter sind eine Gefahr für die Meinungsfreiheit

Auf die Betreiber großer Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten kommen nach dem Willen der EU-Länder deutlich ausgeweitete Pflichten zu: Die Bestimmung in Artikel 13 des Richtlinienentwurfs läuft auf eine Verpflichtung für einen Großteil der betroffenen Anbieter hinaus, die umstrittenen Upload-Filter für urheberrechtlich geschützte Inhalte einzusetzen und den von ihren Nutzern hochgeladenen Content laufend zu überwachen. „Proaktive Maßnahmen wie verbindliche Uploadfilter für vermeintliche Urheberrechtsverletzungen machen Provider zwangsläufig zu Zensurbehörde und Überwachungsapparat mit und verkehren ihre Rolle für die Informationsgesellschaft ins Gegenteil.“ mahnt Oliver Süme.

Leistungsschutzrecht bringt Wettbewerbsnachteil für den Innovations- und Investitionsstandort Europa

Süme sieht auch in dem von der Kommission vorgeschlagenen Leistungsschutzrecht eine akute Bedrohung der Vielfalt und Freiheit des Internets: „Das Leistungsschutzrecht ist bereits in Deutschland und Spanien krachend gescheitert und hat nur Verlierer hervorgebracht. Ein europäisches Leistungsschutzrecht wird Innovationen behindern, die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche erschweren und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden. Zudem droht eine dauerhafte Rechtsunsicherheit für alle Akteure.“
Dass das Leistungsschutzrecht der falsche Ansatz ist hat auch eine von eco in Auftrag gegebene Studie deutlich aufgezeigt. Bereits im April hat eco einen offenen Brief gegen das Leistungsschutzrecht unterzeichnet, da dieses komplett der Grundidee des freien Meinungs- und Informationszugangs im Internet widerspricht, sich negativ auf Anbieter innovativer Dienste auswirken und zugleich etablierte Unternehmen in ihrer Position festigen würde.

Bereits am Freitag, den 25. Mai, hatten die EU-Staaten eine gemeinsame Position zum Urheberrecht beschlossen. Zwar stimmte Deutschland im EU-Rat gegen das Verhandlungsmandat, dennoch wurde es mit Mehrheitsbeschluss angenommen. Im Europäischen Parlament fällt nunmehr die Vorentscheidung für den Trilog und die Zukunft des Internets.

Oliver Süme