13.03.2025

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert Evaluierung europäischer Gesetze vor Einführung neuer EU-Sicherheitsmaßnahmen

Die Europäische Kommission plant eine neue Strategie zur inneren Sicherheit und will dabei verstärkt auf digitale Technologien zur Strafverfolgung setzen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor übereilten Maßnahmen, die Unternehmen belasten und Grundrechte gefährden können. Statt neuer Gesetzesinitiativen fordert eco, bestehende Gesetze und Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen.

Dazu sagt Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender:

„Bevor neue Gesetze geschaffen werden, müssen bestehende Regelungen erst evaluiert und in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Zusätzliche Vorschriften sorgen für Rechtsunsicherheiten, erhöhen Kosten für Unternehmen und beschneiden im schlimmsten Fall sogar Grundrechte.“

eco lehnt erweiterte Datenzugriffe konsequent ab

Die bestehenden Regelungen zum Datenzugriff für Strafverfolgungsbehörden befinden sich aktuell noch in der Umsetzung. Eine übereilte Reform ist für den Verband der Internetwirtschaft daher nicht nachvollziehbar.

„Jede Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sei es durch die Verringerung der Krypto-Komplexität oder die Bereitstellung von Nebenkanälen für den Zugriff auf verschlüsselte Informationen, lehnen wir ab. Ein Angriff auf Verschlüsselung ist immer auch ein Angriff auf die Cybersicherheit, die Privatsphäre und die Vertrauenswürdigkeit“, betont Süme.

eco warnt vor erneuter Einführung der Vorratsdatenspeicherung

Hinsichtlich der geplanten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung erinnert eco an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung setzt.

Die anlasslose massenhafte Speicherung privater IP-Adressen ist grundrechtswidrig und verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2022 entschieden und es wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 bestätigt. Mit unseren Mitgliedern haben wir damals erfolgreich gegen rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung geklagt und werden dies erneut tun, falls es erforderlich ist“, so Süme.

Jede Sicherheitsregulierung bedarf faktenbasierter Entscheidungen

Auch die laufende Überprüfung der Terrorist Content Online Directive sollte laut eco zunächst abgeschlossen werden, bevor neue Maßnahmen ergriffen werden. Zudem müssen die Erfahrungen von Plattformbetreibern und Internetanbietern stärker berücksichtigt werden.

„Mit dem Digital Services Act gibt es bereits ein umfassendes Regelwerk. Weitere Regulierungen sollten erst nach einer gründlichen Evaluation beschlossen werden“, erklärt Süme.

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