- TK-Rechtsrahmen muss dringend an digitale Ökonomie angepasst werden
- Suchmaschinenregulierung gefährdet Geschäftsmodelle
- Keine nationalen Sonderregeln im Datenschutzrecht
Der Regulierungsrahmen im Telekommunikationssektor ist nicht mehr zeitgemäß. Durch den fortschreitenden Prozess der Digitalisierung entstehen ständig neue Dienste und Angebote im Internet. Solche digitalen Plattformen, beispielsweise im Bereich Onlineshopping oder soziale Netzwerke, werden oftmals anlassbezogen reguliert. Nun ertönt immer häufiger der Ruf nach einer einheitlichen Regulierung. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. lehnt eine solche pauschale Regulierung digitaler Plattformen ab und fordert stattdessen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine grundsätzliche Anpassung des Telekommunikations- und Telemedien-Rechtsrahmens an die digitale Ökonomie. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Positionspapier, das der Verband im Rahmen des Konsultationsverfahrens des Bundeswirtschaftsministeriums über ein „Grünbuch Digitale Plattformen“ eingereicht hat.
„Eine Verschärfung der Regulierung widerspräche allen praktischen Bedürfnissen der digitalen Ökonomie. Sie würde die Bedingungen für die Internetdiensteanbieter wesentlich erschweren, ohne aber zu nennenswerten Verbesserungen für Verbraucher zu führen“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Eine generelle Anpassung werde einerseits Wettbewerbsverzerrungen abbauen, ohne andererseits zu Einbußen bei Datenschutz- oder Verbraucherrechten zu führen, so Süme. Ein sinnvoller Ansatz sei der Grundsatz der Europäischen Kommission, vergleichbare Dienste grundsätzlich auch vergleichbaren Regeln zu unterwerfen.
Suchmaschinenregulierung gefährdet Geschäftsmodelle
Besonders kritisch bewertet eco die aktuell diskutierte Regulierung von Suchmaschinen. Problematisch erscheinen hier beispielsweise pauschale Transparenzpflichten für alle Suchmaschinenbetreiber oder auch die erzwungene Offenlegung von Suchalgorithmen. Dadurch könnten Betriebsgeheimnisse berührt und so die Geschäftsmodelle der Suchmaschinen- und Plattformbetreiber gefährdet werden.
„Derzeit stehen Internetnutzern zahlreiche Suchmaschinen zur Verfügung, unter denen sie selbst wählen können – die Angebote variieren je nach Geschäftsmodell und Zielsetzung. Entsprechend anspruchsvoll wäre ein Vergleich der zugrundeliegenden Suchalgorithmen“, sagt Süme. Sollten tatsächlich grobe Benachteiligungen von Wettbewerbern durch den Betreiber einer Suchmaschine nachweisbar sein, ergäben sich daraus zunächst kartell- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.
Keine nationalen Sonderregeln im Datenschutzrecht
Im Hinblick auf die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung warnt eco die Bundesregierung vor einer weiteren Verschärfung der ohnehin schon strengen europäischen Regeln. Besonders kleine und mittlere Internetunternehmen würden durch die neuen Datenschutzregeln überproportional stark belastet. Der deutsche Gesetzgeber sollte daher die Spielräume, die die europäischen Vorgaben lassen, ebenfalls gewähren, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Internetwirtschaft gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern zu vermeiden.
eco Positionspapier zum Kosultationsverfahren für ein „Grünbuch Digitale Plattformen“