Heute hat das EU-Parlament erneut über die Novelle zum Urheberrecht abgestimmt. Bislang hat das Europaparlament die präsentierten Reformpläne zum Urheberrecht – mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie einem Uploadfilter – abgelehnt. Heute stimmten jedoch 438 Abgeordnete für den Ausschussbericht bzw. die Erteilung eines Mandats für Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Rat, 226 Parlamentarier stimmten dagegen, 39 enthielten sich.
Der Vorstandsvorsitzende von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V, Oliver Süme zeigt sich enttäuscht über den Ausgang der Abstimmung:
„Wir haben für ein modernes Urheberrecht gekämpft, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird. Doch mit der heutigen Entscheidung hat das EU Parlament dem Urheberrecht einen gehörigen Tritt Richtung Steinzeit verpasst. Gleichzeitig ignoriert es sämtliche Potentiale der digitalen Wirtschaft, bremst die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen. Diese Entscheidung führt dazu, dass das Internet kaputt gefiltert wird“.
Dabei haben sich die Ansprüche der Nutzer und der Markt längst weiterbewegt. „Der Urheberschutz ist ein hohes Gut, aber er darf nicht zum Vorwand werden, um digitale Innovation der Zukunft auszubremsen. Internetbasierte Nutzungsformen sollten doch vereinfacht werden und vor allem müssen urheberrechtliche Vorgaben für Anbieter neuer Geschäftsmodelle einfach handhabbar sein. Nur so schaffen wir ein gesundes Umfeld für innovative europäische Unternehmen und verpassen im internationalen Vergleich nicht den Anschluss.“
Mit dieser Urheberrechtsreform nach den Vorstellungen des Berichterstatters Axel Voss droht jetzt aber der massive Eingriff in die technische Grundstruktur des Internets und in die Grundrechte, der klar einen Paradigmenwechsel nach sich ziehen wird und zu einer Vorabkontrolle von Inhalten und Zensurinfrastrukturen führt.
„Das Internet wird sich fundamental verändern. Es droht eine einschneidende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem würde ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden. Das hat schon in Deutschland und Spanien keine Vorteile für Presseverlage gebracht.“ sagt Süme.