15.01.2020

eco kommentiert EuGH-Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung: „Alle Wiederbelebungsversuche werden scheitern“

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies geht aus den heute von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona vorgelegten Schlussanträgen hervor. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt, dass der Generalanwalt damit an der ablehnenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen, generellen und unbeschränkten Vorratsdatenspeicherung festhält.

Dazu sagt der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver J. Süme: „Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist immer diskriminierend und widerspricht jeder Unschuldsvermutung. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden. Die Speicherung auf Vorrat ist geeignet, den Eindruck ständiger Überwachung des Privatlebens zu erzeugen. Der EuGH wird erwartungsgemäß auch diesmal dem Votum des Generalanwaltes folgen und der Vorratsdatenspeicherung erneut eine Absage erteilen. Alle Wiederbelebungsversuche werden scheitern! “

Im September 2019 wurden dem EuGH gleich drei Beschwerden aus Belgien, Großbritannien und Frankreich vorgelegt. Die Beschwerden richten sich gegen verschiedene Aspekte der im Grundsatz gleichen Überwachungspraxis: Polizei- und Nachrichtendienste verlangen von privaten Telekommunikationsanbietern, dass sie die Internet- und Telefondaten ihrer Nutzer den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. Die Länder wollen somit den Geheimdiensten den Zugang zu den Daten erleichtern. In einer Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung hatte der EuGH jedoch bereits 2016 entschieden, dass eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten grundsätzlich unzulässig sei. Ihr stehe die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in ihrer Interpretation nach der EU-Grundrechtecharta entgegen.

Deutsche Vorratsdatenspeicherung beim EuGH
Auch ein Verfahren aus Deutschland ist beim EuGH anhängig, das die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zum Gegenstand hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September vergangenen Jahres das Verfahren, zur der von eco unterstützen Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt und legte in einem Vorabentscheidungsverfahren dem Europäischen Gerichtshof die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht vor. Der EuGH wird entscheiden, ob die deutschen Regeln mit der Datenschutzrichtlinie und der EU-Grundrechte-Charta vereinbar sind und damit eine Entscheidung über das Schicksal der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland treffen.

Zum Hintergrund:
Das Unternehmen SpaceNet AG hat sich mit einer am 25.04.2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Klage gegen das höchst umstrittene Überwachungsinstrument gewendet. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstützt diese Klage von Beginn an.

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