Aktuell zirkuliert ein Vorschlag der Rumänischen Ratspräsidentschaft, der das Ergebnis der Einigung zwischen Frankreich und Deutschland bei den Knackpunkten zur Urheberrecht-Richtlinie darlegt. Der Vorschlag zeigt, dass Deutschland bei den Verhandlungen um ein Europäisches Leistungsschutzrecht inklusive Upload-Filter schwach geworden ist. Die Bundesregierung will anscheinend um jeden Preis einen Kompromiss erreichen, auch wenn sie damit den eigenen Vorhaben im Koalitionsvertrag widerspricht. Auf der Strecke bleiben dabei vor allem die kleinsten, kleinen und mittelgroßen Unternehmen – sowie das Internet selbst.
„Ich werde nicht müde nochmal zu wiederholen, dass das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien ein Reinfall war und die Etablierung eines europäischen Leistungsschutzrechts nur das Ausmaß des Schadens vergrößert.“, so Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco. „Dass Deutschland eine konsequente Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen aufgegeben und einer Regelung zugestimmt hat, die keinem Unternehmen realistisch weiterhelfen wird, ist eine herbe Enttäuschung für die Internetwirtschaft, den deutschen und europäischen Markt.“
Was anfänglich noch abgestritten wurde, wird in den gegenwärtigen Diskussionen offen zugegeben: Die neuen Regeln sollen in erster Linie US-amerikanische Diensteanbieter in die Schranken zwingen. „Hier findet unter der Überschrift ‚Urheberrecht‘ eine Vermischung von Urheber-, Steuer- und Wettbewerbsrechtsdiskussion statt, bei der regelmäßig die leere Behauptung aufgestellt wird, dass Urheber nicht geschützt würden und das Internet ein rechtsfreier Raum wäre. Doch das Gegenteil ist der Fall.“, so Süme weiter.
Nach über zwei Jahren an Diskussionen und Verhandlungen läuft jetzt die Zeit ab. Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Mitgliedstaaten nehmen dies zum Anlass noch rasch eine Einigung erreichen zu wollen – wie es scheint um jeden Preis. eco warnt vor den Konsequenzen einer übereilten Entscheidung. Regelmäßig werden neue Betroffene bekannt, die vom breiten Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen wären. Niemand kann ehrlich abschätzen, wie groß das Ausmaß des Problems werden wird. Von einem „Trial and Error“ Prinzip, wie es der Berichterstatter des Europäischen Parlaments erreichen will, ist im Sinne der Unternehmer/innen, aber auch der Nutzer/innen, dringend abzuraten.