CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer fordert eine strengere Netiquette im Internet und möchte Nutzerinnen und Nutzer identifizieren. Doch eine derartige Vorgehensweise widerspricht den demokratischen Grundsätzen eines gemeinsamen Binnenmarktes und bremst die Digitalisierung, kritisiert eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme: „Eine Klarnamenpflicht, denn darauf läuft Kramp-Karrenbauers Forderung hinaus, verhindert keine Hasskommentare und wäre eine unverhältnismäßige Maßnahme bei der Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet. Die Forderung nach vergleichbaren Verhältnissen in der digitalen und analogen Welt ist fadenscheinig. Schließlich muss ich mich auch nicht ausweisen, bevor ich mich offline zu einem politischen Thema äußere.“
Wirksamkeit der Maßnahme äußerst zweifelhaft
Ein Zwang zum Klarnamen wäre gefährlich und kontraproduktiv, warnt der Verband der Internetwirtschaft eindringlich: „Anonymität im Netz und der Schutz personenbezogener Daten müssen ernst genommen werden und dürfen nicht aufgeweicht werden. Anonymität ist dabei ein wichtiges Element für den Schutz der Privatsphäre, vor Repressalien und damit auch für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess.“
Viele Hasspostings in den sozialen Medien werden außerdem schon jetzt unter Klarnamen veröffentlicht. „Im Endeffekt würde eine Klarnamenpflicht die Verbreitung von Hasspostings nicht verhindern, sondern nur dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die sich bislang innerhalb des rechtlichen Rahmens an Diskussionen beteiligt haben, die Plattformen nicht mehr nutzen werden“, warnt Süme.
Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniert
Die Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniert. Rechtsverstöße wie Hass, Hetze und Beleidigungen werden auch in der digitalen Welt sehr ernst genommen. Schon jetzt können Straftaten, die online begangen wurden, durch eine funktionierende Arbeit von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden rechtlich geahndet werden. Darüber hinaus zeigen die Bemühungen von Plattformbetreibern und Hostern durch unabhängige Beschwerdestellen, dass auch funktionierende Selbstregulierung einen sinnvollen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung im Netz leistet und Community-Standards, teilweise über den Strafrahmen hinaus, gegen Hasspostings wirksam eingesetzt werden.