Berlin, 31. Januar 2020 – eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik an den aktuellen Plänen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein neues Leistungsschutzrecht. Die Neuregelung ist praxisfern, bleibt hinter dem aktuellen Status quo zurück und verhindert jede Weiterentwicklung technischer Innovation.
Dazu sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme: „Unglücklicher hätte der Start für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform nicht ausfallen können. Eine deutliche Anhebung der zulässigen und damit ausgenommenen Nutzungsmöglichkeiten ist notwendig, anderenfalls wird das neue Leistungsschutzrecht zur Bremse für Innovation und Kreativität. Dürfen Onlinedienste Bilder nur noch in Miniaturgröße darstellen und Video- oder Audioausschnitte von nicht länger als höchstens 3 Sekunden veröffentlichen, schrumpft das Internet auf ein Minimum zusammen. Dieser Vorschlag ist weltfremd und muss unbedingt geändert werden, andernfalls wird das Internet seine Identität als Informationsmedium verlieren.“
Süme weist außerdem darauf hin, dass die Einführung des Leistungsschutzrechts in Deutschland bereits sämtliche Schwächen des Gesetzes aufgezeigt habe: „Das Leistungsschutzrecht einzuführen war von Anfang an ein Fiasko und hat zu nichts als Ärger, Unmut und Frustration bei allen Betroffenen auf beiden Seiten geführt. Es ist nicht nachvollziehbar warum deshalb ausgerechnet das Leistungsschutzrecht übereilt umgesetzt werden soll, aber andere Teile der Richtlinie wie die umstrittenen Upload-Filter erst nachträglich geregelt werden. Damit ist das Chaos inklusive europäischen Flickenteppich vorprogrammiert.“
Auf die mit dem Leistungsschutzrecht verbundenen negativen Auswirkungen wurde in den vergangenen Jahren von zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft hingewiesen. Dass das Leistungsschutzrecht grundsätzlich der falsche Ansatz ist und bleibt, vermag auch die europäische Urheberrecht-Richtlinie nicht zu ändern. Mit einer Stellungnahme hat eco – Verband der Internetwirtschaft sich heute zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt in Deutschland geäußert und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte am Leistungsschutzrecht für Presseverleger adressiert.
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