Berlin, 17. September 2020 – eco sieht sich durch die von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungskonformität zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in seiner Einschätzung und kritischen Analyse an dem Gesetzentwurf bestätigt. Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und von Prof. Bäcker spiegeln die Bedenken des eco hinsichtlich der neugeschaffenen Meldepflicht wider, die der Verband sowohl in der offiziellen Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität als auch zur entsprechenden Anhörung im Fachausschuss vorgebracht haben.
„Bereits vor Monaten hatte eco erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, diese werden durch die nun veröffentlichten Gutachten bestätigt“, sagt der eco Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Weiter lautet Sümes Appell: „Das Gesetz darf so nicht in Kraft treten, sondern muss dringend nachgebessert werden.“