23.06.2017

eco: Staatstrojaner darf IT-Sicherheit im Netz nicht aushöhlen

Zur gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung für den Einsatz sogenannter „Staatstrojaner“ zur Überwachung von Messenger-Diensten auf Smartphones sagt eco-Vorstand Professor Dr. Norbert Pohlmann:

„Ähnlich wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung haben wir es auch hier wieder mit einem nicht in allen Konsequenzen zu Ende gedachten Gesetz zu tun. Wir wollen als Gesellschaft den Digitalisierungsprozess vorantreiben, um die Zukunft erfolgreich zu gestalten. Dazu muss der Staat Rahmenbedingungen schaffen, die für eine angemessene IT-Sicherheit und ein angemessenes Vertrauen in das Internet sorgen. Das gestern beschlossene Überwachungsgesetz geht hier leider – bei allem Verständnis für die staatlichen Hoheitsaufgaben der Strafverfolgung –  in eine völlig entgegengesetzte Richtung und kann zu einer schädlichen Schwächung der IT-Sicherheit im Internet, wenn nicht gar zu einer Gefährdung der Digitalisierungsprozesse in Gesellschaft und Wirtschaft führen. Dies gilt insbesondere, wenn sich der „Staat“ sogenannter Zero-Day-Exploits zur Platzierung der Staatstrojaner bedient. Das Ausnutzen solcher Sicherheitslücken bedeutet ein großes Risiko, sowohl für Unternehmen, als auch für die Privatsphäre des Einzelnen und darf nicht zur gängigen Praxis in der Strafverfolgung werden. Ob diese Gesetzesänderung, bei der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollen, verfassungsmäßig ist, werden die Gerichte entscheiden müssen.“

Prof. Dr. Norbert Pohlmann
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