In der anhaltenden Debatte rund um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt eco -Verband der Internetwirtschaft e.V. seine Kritik an der umstrittenen Maßnahme:
„Die anlasslose massenhafte Speicherung privater IP-Adressen ist grundrechtswidrig und verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2022 entschieden und wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 bestätigt“, sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme.
„Sie bringt darüber hinaus regelmäßig keinen Mehrwert bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Sachverhalten, in denen sie gebetsmühlenartig immer wieder gefordert wird.“
„Ich empfehle der aktuellen Bundesregierung daher, sich an dieses Urteil sowie die im Koalitionsvertrag festgehaltene Position zu halten und erneute jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen und damit verbundenen Rechtsunsicherheiten so zu vermeiden“, so Süme weiter.