12.10.2020

eco Verband zum NetzDG: Bundesregierung muss Gesetzespaket im Sinne der Verfassung und des Datenschutzes nachbessern

Berlin, 12. Oktober 2020 – Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Ausfertigungsverfahren des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorerst ausgesetzt. Das Gesetzespaket enthält umfangreiche Auskunftspflichten für Telemediendienstbetreiber und eine Meldepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke, die künftig rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt ausleiten und dabei auch die Bestandsdaten ihrer Nutzer herausgeben müssen.

Bereits vor Monaten hatte eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken an dem Gesetzesentwurf geäußert und diese in einer offiziellen Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie in der Anhörung des zuständigen Rechtsausschusses verdeutlicht.

Dazu sagt der eco Vorstandsvorsitzende Oliver Süme:

„Die Einschätzung des Bundespräsidenten ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung, dass die Bekämpfung von Hassrede im Internet nur unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes funktionieren kann. Politik, Internetunternehmen und die Zivilgesellschaft müssen jetzt eng zusammenarbeiten, um wirksame Strategien zur Bekämpfung von Hassrede und Rechtsextremismus zu finden. Oberstes Ziel muss ein verantwortungsvoller Umgang im Netz sein. Ein im Kern verfassungswidriges Gesetz, das den Datenschutz der Nutzer sozialer Netzwerke nicht ausreichend berücksichtigt, ist auf jeden Fall der falsche Weg. Die vorläufige Aussetzung des Ausfertigungsverfahren war daher ein konsequenter und wichtiger Schritt. Nun sollte die Bundesregierung das Gesetz rasch nachbessern – jetzt auch im Sinne der Verfassung und des Datenschutzes.“

 

Oliver Süme