eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das nach Ansicht der Richter teilweise gegen das EU-Recht verstößt. In der Konsequenz sind bestimmte soziale Plattformen vorläufig nicht verpflichtet, Verdachtsfälle bestimmter Straftaten an das Bundeskriminalamt zu melden.
Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
„Die Strafverfolgung ist Aufgabe des Staates und nicht die sozialer Plattformen – das hat das Verwaltungsgericht Köln mit seiner Entscheidung klargestellt. Unternehmen erhalten nun Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit der Meldepflicht von Verdachtsfällen an das BKA. Und auch für Nutzer:innen sozialer Plattformen ist das Urteil sehr wichtig: Denn mit der Meldepflicht würden die Behörden faktisch sofort über sehr sensible Nutzerdaten verfügen – selbst wenn es sich dabei am Ende nicht um strafbare Inhalte handelt. Soziale Netzwerke müssten in zigtausenden von Fällen jährlich personenbezogene Daten übermitteln, ohne dass vorab eine fallbezogene Prüfung durch eine staatliche Stelle erfolgt wäre. Es ist richtig, dass das Verwaltungsgericht Köln dem vorläufig ein Ende bereitet hat.“