15.11.2021

eco Verband zur Vorratsdatenspeicherung: „Ampelkoalition und EuGH müssen gläsernen Menschen unbedingt verhindern“

Ein wichtiger Meilenstein für das Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Denn am 18. November wird Ma­nu­el Cam­pos Sá­n­chez-Bor­do­na, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), seine Schlussanträge im Rechtsstreit zwischen der SpaceNet AG und der Bundesrepublik Deutschland vorlegen.

Für eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. stellt die Vorratsdatenspeicherung einen gravierenden Eingriff in die Rechte von Bürger:innen und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation dar. Vorstandsvorsitzender Oliver Süme appelliert an den EuGH, die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, da sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte darstellt. Dieser Appell richtet sich auch an die künftige Bundesregierung.

Vorstandsvorsitzender Süme erwartet Absage an Vorratsdatenspeicherung

„Datenschutz und Privatsphäre von Nutzer:innen müssen auch bei der digitalen Kommunikation an erster Stelle stehen“, so der eco Vorstandsvorsitzende. „Ich hoffe sehr, dass Deutschland aus Luxemburg eine eindeutige Abfuhr in Sachen Vorratsdatenspeicherung erhalten wird.“ Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH zu entsprechenden Gesetzen anderer EU-Staaten wie Frankreich, Belgien, Schweden und Estland sei dies nun auch für die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu erwarten. Süme: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Grundrechtseingriff von sehr hoher quantitativer und qualitativer Intensität, hat keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung und kostet die Branche geschätzt über 600 Millionen Euro, die wir besser investieren können.“

Auch die künftigen Koalitionspartner müssen aus Sicht des eco Vorstandsvorsitzenden jetzt eine klare Haltung zur Vorratsdatenspeicherungen beziehen: „Statt auf die Ansage aus Luxemburg zu warten, hat die neue Bundesregierung jetzt die Chance, für die Grundrechte der Bürger:innen einzutreten“, so Süme weiter. „Es kann nicht sein, dass von Seiten der EU-Kommission und geschäftsführender Bundesregierung sogar Pläne zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung im Raum stehen. Ampel oder EuGH müssen den gläsernen Menschen unbedingt verhindern und dafür sorgen, dass die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt wird.“

eco unterstützt SpaceNet AG bei Klage zur Vorratsdatenspeicherung

Der eco Verband unterstützt die SpaceNet AG bei dem Rechtsstreit zur Vorratsdatenspeicherung von Beginn an. Bereits 2016 hatte das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Köln Rechtsschutz gegen das Gesetz gesucht und vor dem Oberverwaltungsgericht NRW Recht bekommen. Die letzte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, legte im September 2019 dem EuGH die Frage nach Vereinbarkeit der deutschen Gesetze mit Unionsrecht zur Entscheidung vor.

Am 13. September dieses Jahres hatte der EuGH mündlich über die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts ist voraussichtlich ab Februar 2022 mit dem Urteil zu rechnen.

 

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