- eco beteiligt sich an Konsultation zum 3. Telemedien-Änderungsgesetz
- Netzsperren ohne Richtervorbehalt bringen Rechtsunsicherheiten für WLAN-Betreiber
- eco Umfrage: WLAN-Situation in Deutschland schlecht; Deutsche nutzen Hotspots im Ausland deutlich häufiger
Mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung im Jahr 2017 wollte die Bundesregierung ein zentrales Hemmnis für die Bereitstellung öffentlicher WLANs in Deutschland beseitigen und WLAN-Betreiber von ihrem Haftungsrisiko befreien. Um Rechteinhabern entgegen zukommen führte sie jedoch für diese die Möglichkeit ein, von Netzwerkbetreibern, die Sperrung (Netzsperren) von Angeboten zu fordern. Jetzt evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gesetz und hat dazu ein Konsultationsverfahren eröffnet, an dem sich auch eco-Verband der Internetwirtschaft mit einer Stellungnahme beteiligt hat.
Netzsperren ohne Richtervorbehalt bringen Rechtsunsicherheiten für WLAN-Betreiber
Das sogenannte WLAN-Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung hat eco immer befürwortet, jedoch die Umsetzung des Gesetzes inklusive Netzsperren kritisiert: „Das Gesetz bringt Rechtsunsicherheiten für WLAN-Betreiber durch die Einführung von Netzsperren ohne Richtervorbehalt. Eigentlich sollten Hürden für WLAN-Netzte abgebaut werden, doch anstatt eine echte Lösung zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene verlagert. Hier muss jetzt unbedingt nachgebessert werden.“, kritisiert eco Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.
eco Umfrage: WLAN-Situation in Deutschland schlecht; Deutsche nutzen Hotspots im Ausland deutlich häufiger
Welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat, zeigt eine repräsentative Umfrage des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. danach gaben nur 7,9 Prozent der Befragten an, dass sich die Verfügbarkeit von öffentlichen WLAN-Spots nach ihrer Einschätzung in den letzten zwei Jahren auf jeden Fall verbessert hat. 44,9 Prozent der Befragten gaben außerdem an, öffentliche WLAN-Hotspots im Ausland eindeutig häufiger oder eher häufiger zu nutzen als in Deutschland.
„Die Netzsperren sind ein echtes Problem für die Betreiber von Hotspots und erzeugen viele Unsicherheiten. In Deutschland existieren aktuell aus Angst vor Abmahnungen viel zu wenige öffentliche Hotspots, was uns unweigerlich zum Verlierer im internationalen Vergleich degradiert. Das Bundeswirtschaftsministerium sollte seine Chance nutzen und das innovationshemmende WLAN-Gesetz überarbeiten, um endlich auch für deutsche Hotspot-Betreiber die so dringend nötige Rechtssicherheit zu garantieren.“, fordert Süme.
eco Stellungnahme zur Auswertung des 3. Telemedien-Änderungsgesetzes
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