10.02.2021

eco zu kriminellem Online-Handel: „Jetziger Gesetzentwurf setzt jede Plattform im Netz unter Generalverdacht“

Die Bundesregierung will künftig schärfer gegen Betreiber krimineller Handelsplattformen im Internet vorgehen. Hierzu will das Kabinett am heutigen Mittwoch über einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums beraten, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung entsprechend geändert werden sollen. In einer Stellungnahme äußert eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. erhebliche Bedenken zum jetzigen Entwurf und fordert eine trennscharfe Abgrenzung zwischen kriminellen Marktplätzen im sogenannten Darknet und vollkommen legalen Internet-Plattformen, die möglicherweise von Dritten zur Begehung rechtswidriger Taten missbraucht werden.

„Es steht außer Frage, dass Waffen, Drogen und Kinderpornografie nichts im Netz zu suchen haben und der entsprechende illegale Internet-Handel wirksam eingegrenzt werden muss“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle. „Doch der vorgelegte Entwurf setzt quasi jede Plattform im Netz unter Generalverdacht, entbehrt jeglicher klarer Definition der Normadressaten und greift damit eindeutig zu weit. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, ansonsten besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Anbieter und ihre legitimen Geschäftsmodelle.“ So schließt der Entwurf auch Plattformen und Internet-Foren mit ein, auf denen Nutzer sich zu nichtkommerziellen Zwecken austauschen – vom sozialen Netzwerk, bis zum Online-Spiel mit Chatfunktion oder dem News-Artikel mit Kommentarfeld.

Weiter befürchtet der eco Verband, dass durch das neue Gesetz der Einsatz sogenannter Staatstrojaner womöglich erleichtert werde. Koch-Skiba: „Bevor Kabinett und Bundestag über ein so weitreichendes Gesetz entscheiden, sollten die daraus entstehenden Konsequenzen erst einmal zu Ende gedacht werden.“ 

Alexandra Koch-Skiba