10.03.2017

eco zu WLAN-Störerhaftung: Neuer Gesetzentwurf ist ein Rückschritt

  • Keine Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
  • Netzsperren auf Zuruf sind falscher Ansatz und inakzeptabel

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 23. Februar 2017 einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vorgelegt. In einer Stellungnahme übt eco – Verband der Internetwirtschaft e.V an dem vorgelegten Referentenentwurf Kritik und fordert Nachbesserungen. Aus Sicht des Verbands schafft der Entwurf in seiner vorliegenden Form eine Rechtsgrundlage für Netzsperren auf Zuruf der Rechteinhaber ohne richterlichen Beschluss und verfehlt damit das eigentliche Ziel, endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen.

„Der vorliegende Entwurf stellt aus unserer Sicht einen Rückschritt gegenüber der bestehenden Regelung dar“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. „Mal ganz abgesehen davon, dass Netzsperren grundsätzlich ein falscher Ansatz sind, ist hier vor allem problematisch, dass der Entwurf selbst hinter den vom Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof aufgestellten rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen und hohen Hürden für Netzsperren zurückbleibt und Netzsperren ohne Richtervorbehalt und quasi auf Zuruf ermöglicht“, so Süme. Der mit dem Entwurf neu geschaffene Anspruch auf Sperrung von Informationen ist inakzeptabel. „Anstatt die durch das McFadden Urteil des EuGH Urteil entstandene Unsicherheit für WLAN-Betreiber endgültig zu beseitigen und mit Bedacht die gesetzliche Regelung nachzujustieren, wird nun erneut über Netzsperren diskutiert und damit für die gesamte Internetwirtschaft erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Der Gesetzentwurf sollte aus Sicht von eco daher verworfen werden.

eco Stellungnahme zum geplanten TMG-Änderungsgesetz zur WLAN-Störerhaftung

Oliver Süme