- eco begrüßt Einigung über Abkommen zum transatlantischen Daten-Austausch
- Privacy Shield bringt endlich Rechtssicherheit für Unternehmen zurück
- Neues Datenschutz-Abkommen sieht deutlich höheres Datenschutzniveau vor
Für die Unternehmen der Wirtschaft ist es eine lang ersehnte, gute Nachricht: Morgen, am 12. Juli wird aller Voraussicht nach das sogenannte Privacy Shield in Kraft treten, nachdem es bereits von den Mitgliedsstaaten grünes Licht für die EU-Kommission gab. Der Verband der Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt, dass sich die EU-Kommission mit den USA nach langwierigen Verhandlungen auf eine neue Regelung für den transatlantischen Austausch von personenbezogenen Daten geeinigt hat.
„Endlich haben Unternehmen, die auf den Datenaustausch mit den USA angewiesen sind, wieder eine verlässliche Grundlage“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. „Diese Rechtssicherheit hat in den vergangenen Monaten gefehlt.“
Privacy Shield bringt endlich Rechtssicherheit für Unternehmen zurück
Der Wegfall der Vorgängerregelung „Safe-Harbor“ hatte zu großer Unsicherheit bei Unternehmen geführt. Nach Ablauf einer Übergangsregelung Ende Januar 2016 hatten Datenschutzbeauftragte bereits gegen einige Unternehmen Bußgelder verhängt.
Der neue Rechtsrahmen müsse jetzt dringend gegenüber den Unternehmen kommuniziert werden, da insbesondere bei den kleineren Unternehmen noch viel Klärungsbedarf bestehe.
Die ausgehandelten Nachbesserungen des Ende Februar präsentierten ersten Privacy Shield-Entwurfs sehen unter anderem eine Löschpflicht für personenbezogene Daten vor, wenn der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, erfüllt ist, sowie die Unabhängigkeit des Ombudsmanns von US-Geheimdiensten. Der Zugriff auf Daten bleibt den US-Geheimdiensten möglich, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung des Abkommens vorgesehen.
Neues Datenschutz-Abkommen sieht deutlich höheres Datenschutzniveau vor
Kritiker gehen zwar davon aus, dass auch die neue Vereinbarung wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht wird. Das Vorgänger-Abkommen Safe Harbor war vom EuGH im vergangenen Oktober für ungültig erklärt worden, weil die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden geschützt sind. Die EU-Kommission hat sich allerdings eng an den Vorgaben des EuGH orientiert, um ein erneutes Scheitern zu verhindern. „Das Privacy Shield sieht gegenüber dem alten Safe-Harbor Abkommen ein deutlich höheres Datenschutzniveau vor, das durch verschiedene Mechanismen abgesichert ist und an das auch die Aufsichtsbehörden gebunden sind. Selbst wenn der EuGH hier irgendwann trotzdem Nachbesserungen fordern sollte, besteht nun endlich wieder Rechtssicherheit“ so Süme.