Das Telekommunikationsgesetz (TKG) soll noch in dieser Legislaturperiode grundlegend reformiert und damit im Sinne des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation angepasst werden. Dazu haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nun eine aktualisierte Version ihres gemeinsamen Gesetzentwurfs veröffentlicht. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert neben dem insgesamt chaotisch verlaufenen Gesetzgebungsverfahren auf Kosten inhaltlicher Sorgfalt und angemessener Abstimmung mit den Verbänden besonders, dass darin eine neue Schutzklasse geschaffen wird, die grundsätzlich vorsieht, Diensteanbietern über den Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zuzuweisen. Die Bundesregierung gefährdet aus Sicht des Verbandes so den zügigen 5G-Ausbau in Deutschland.
„Es werden deutlich zu viele Telekommunikationsunternehmen pauschal besonders strengen Sicherheitsanforderungen unterworfen, ohne dass dabei zwischen den tatsächlichen Gegebenheiten differenziert wird – das ist unverhältnismäßig und inakzeptabel“, sagt Klaus Landefeld, eco Vorstand für Infrastruktur und Netze. Bisher sollten im Bereich der Telekommunikation nur 5G-Mobilfunknetzbetreiber als Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten.
Auch der Ausbau des 5G-Netzes selbst wird sich aufgrund der nun neu eingeführten, politisch motivierten Entscheidungen weiter verzögern, befürchtet Landefeld. Denn neben dem Bundesinnen- und dem Bundeswirtschaftsministerium soll in Zukunft wohl auch das Auswärtige Amt einvernehmlich mitentscheiden, welche Hersteller beim Ausbau zum Zuge kommen. „Damit der 5G-Ausbau endlich vorankommt, brauchen die beteiligten Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit – das neue Telekommunikationsgesetz liefert hier leider keine Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeiten der Ressorts. Hier muss dringend nachgebessert werden, damit wir im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfallen“, so Landefeld weiter.
Bereits bei dem vorherigen Entwurf im November dieses Jahres hatte der eco Verband zudem die kurze Rückmeldefrist und mangelnde Abstimmung zwischen BMWi, BMVI, BMI und BMJV kritisiert. Nun setzten die beiden federführenden Ministerien nach, indem sie lediglich 48 Stunden Zeit gewährten, um auf den aktualisierten Referentenentwurf vom 9. Dezember zu reagieren. eco hat eine offizielle Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des BMWi und BMVI vom 6. November sowie ergänzende Anmerkungen zum aktualisierten Entwurf vom 11. Dezember veröffentlicht.
Die TKG-Novelle beeinflusst nicht nur die Telekommunikation und den Ausbau von Gigabitnetzen, sondern die gesamte digitale Transformation in Deutschland. „Ich habe selten so ein chaotisches Verfahren erlebt“, sagt Landefeld. „Es wäre für alle Beteiligten deutlich besser gewesen, wenn die Bundeskanzlerin vor geraumer Zeit von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hätte.“ Dies hätte das Gesetzgebungsverfahren entschieden beschleunigt und zudem eine angemessene Beteiligung aller Betroffenen ermöglicht.