Heute findet die Anhörung zum Daten-Governance-Gesetz (DGG) statt, an der auch der Vorstandsvorsitzende von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Oliver Süme, als geladener Sachverständiger teilnimmt. Aus Sicht von eco ist es essenziell, dass das nationale Durchführungsgesetz klare Zuständigkeiten für die Umsetzung des europäischen Data Governance Act (DGA) schafft und die verantwortliche Behörde sinnvoll in bestehende Aufsichtsstrukturen integriert wird, um eine praxisnahe und effiziente Durchsetzung zu gewährleisten.
Der Data Governance Act schafft als Teil der europäischen Datenstrategie eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen und soll die Verfügbarkeit sowie die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtern. Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: „Der Data Governance Act ist Teil eines Gesamtgefüges in der europäischen Digitalgesetzgebung und hat daher auch Schnittmengen mit anderen aktuellen Gesetzen wie dem Data Act oder dem AI Act. Dies muss bei der nationalen Umsetzung mitgedacht werden. Für Digitalunternehmen ist wichtig zu wissen, wer die für die Durchsetzung zuständige Behörde ist und welche Stelle als maßgeblicher Ansprechpartner fungiert.” Demnach ist es sinnvoll, die Aufsicht in einer unabhängig agierenden zuständigen Behörde wie der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu zentralisieren.
eco empfiehlt außerdem, attraktive Bedingungen für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen zu schaffen, indem die Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen – die sich häufig als Treiber für Innovation im Bereich der Datenwirtschaft erweisen – möglichst geringgehalten werden. Gleichzeitig sollte der administrative Aufwand auf ein Minimum beschränkt werden, um den Betrieb von Datenvermittlungsdiensten oder datenaltruistischen Organisationen attraktiv zu gestalten und Wettbewerb zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist aus Sicht des Verbandes eine EU-weit möglichst harmonisierte Umsetzung. Denn nur, wenn die Umsetzung innerhalb der EU nach gleichen Maßstäben und Standards erfolgt, kann Rechtssicherheit gewährleistet werden.
„Mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen in Deutschland plädieren wir bei eco für eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes. Das DGG befindet sich bereits im parlamentarischen Prozess. Zudem hat die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da die Frist zur Umsetzung der Verordnung bereits verstrichen ist,“ resümiert Süme.