15.07.2020

eco zur anstehenden EuGH-Entscheidung über Privacy Shield-Regelung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird morgen am 16. Juli in der Rechtssache Schrems II darüber entscheiden, ob die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission und gegebenenfalls die EU.-US. Privacy Shield-Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union gültig sind.

Dazu sagt eco-Geschäftsführer Alexander Rabe:

„Das datenschutzrechtliche Abkommen des EU.-US. Privacy Shields zwischen der EU und den USA oder die sogenannten Standardvertragsklauseln bilden eine unerlässliche Rechtsgrundlage für die internationale Übermittlung personenbezogener Daten. Ohne sie gibt es wenig Alternativen, diese Daten aus der Europäischen Union oder aus dem Vereinigten Königreich rechtmäßig zu übermitteln. Das würde ein erhebliches Risiko für die vielen Unternehmen bedeuten, die auf den freien Verkehr und Austausch dieser Daten angewiesen sind. Das Privacy Shield hat angesichts der globalen digitalen Transformation für die Wirtschaft in Europa eine immer wichtigere Funktion und ist auch wichtig für eine gelingende grenzüberschreitende Digitalisierung. Sollte der EuGH am Donnerstag ausnahmsweise nicht der Einschätzung des Generalanwalts folgen und den Kommissionsbeschluss zu Standardvertragsklauseln oder gar das Privacy Shield für ungültig erklären, wären die Auswirkungen fatal: Zahlreiche transatlantische Transfers personenbezogener Daten würden über Nacht unzulässig. Gleichwertige Alternativen für den Datenverkehr – derzeit: Fehlanzeige! Doch die Digitalwirtschaft ist auf verlässliche und tragfähige Regelungen durch die Politik unbedingt angewiesen, die Unternehmen brauchen diese Rechtssicherheit.“

Alexander Rabe