Die neue Datenstrategie ist von der Bundesregierung finalisiert worden und könnte morgen, im Rahmen der Regierungsklausur in Meseberg, somit vom Kabinett beschlossen werden. Ein Jahr nach der Digitalstrategie kommt nun auch die lang angekündigte Datenstrategie, mit der die Bundesregierung eine Roadmap für eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Datennutzung der nächsten Jahre formuliert haben will.
Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
„Ein einheitlicher und rechtssicherer Umgang mit Daten ist essentiell für alle datenbasierten Geschäftsmodelle, daher ist die Datenstrategie der Bundesregierung längst überfällig. Auch wenn einige Projekte aus der Strategie, wie das Dateninstitut, das Bundesdatenschutz-Gesetz oder das Mobilitätsdatengesetz, zumindest bereits angestoßen wurden, brauchen wir jetzt dringend mehr Tempo bei der Datenpolitik. Die vorliegende Strategie bietet dafür einen grundsätzlich guten Rahmen.“
Auch, dass mit der Strategie ein Recht auf Open Data geschaffen werden soll, bewertet der Verband der Internetwirtschaft positiv, allerdings verteilen sich somit auch viele der relevanten Datenzugänge auf den Schultern der Länder und Kommunen.
„Offene Daten nutzen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Demokratie gleichermaßen. Doch ihr immenses Potential kann nur dann vollständig ausgeschöpft werden, wenn Rechtsunsicherheiten und mangelnde Bereitstellung in der Praxis beendet werden. Deshalb brauchen wir vor allem praxisnahe und handhabbare Lösungen, um das Recht auf Open Data auch tatsächlich realisieren zu können.“
Es sei zudem auch richtig, dass Künstliche Intelligenz, als einer der wichtigsten Anwendungsfälle für Datenzugriffe, in der Strategie mitgedacht wurde. Hier sollten insbesondere Forschungsprojekte unterstützt und die Anwendung von Large Language Models (LLMs) in der Verwaltung vereinfacht werden, fordert der Verband der Internetwirtschaft: „Die Bedarfe und Anforderungen von LLMs für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung, vom Beratungszentrum für KI in der öffentlichen Verwaltung (BeKI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ermitteln zu lassen, kann eine echte Chance sein. Bei der angedachten Förderung von sektoralen Datenräumen, muss dann aber auch die Interoperabilität bedacht werden: Daten müssen unbedingt über sektorale Grenzen hinweg genutzt und zusammengeführt werden können.“