10.11.2020

eco zur ePrivacy-Verordnung: Deutscher Vorschlag bedeutet herben Rückschlag für die Digitalisierung

Nach jahrelangem Tauziehen stehen die EU-Staaten womöglich kurz vor einer Einigung bei der ePrivacy-Reform. Jetzt wird mit Spannung erwartet, ob die Mitgliedstaaten diese Einigung tatsächlich noch unter der deutschen Ratspräsidentschaft erzielen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft legte vorige Woche einen Vorschlag vor, morgen beim Treffen der Arbeitsgruppe für Telekommunikation könnte es die Entscheidung geben. Für den Verband der Internetwirtschaft bedeutet der deutsche Vorschlag allerdings einen deutlichen Rückschritt für die Digitalisierung.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: „Auch der nun vorliegende Entwurf wird den Anforderungen an ein kohärentes und verhältnismäßiges Datenschutzregime nicht gerecht: Dabei haben wir seit Beginn der Beratungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die ePrivacy-Verordnung das Ziel eines verbesserten Datenschutzes komplett verfehlt und gleichzeitig digitale Geschäftsmodelle enorm belastet.“

Der Verband der Internetwirtschaft kritisiert auch die erneut geplanten Beschränkungen für Verarbeitungszwecke der elektronischen Kommunikationsdaten: „Die Datenschutzgrundverordnung gibt einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb Europas für die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Die jetzt vorgeschlagene Abgrenzung der ePrivacy-Verordnung von der Datenschutzgrundverordnung ist weder praktikabel noch nachvollziehbar und wird für zahlreiche zukunftsweisende Anwendungen und Dienste, beispielsweise im Bereich der KI zur unmittelbaren Innovationsbremse. Die Internetwirtschaft fordert klare und verhältnismäßige Regeln für die Verarbeitung von Daten im Netz.“

Die Kritik des Verbandes entzündet sich hier vor allem darin, dass Softwareupdates nur noch als legitim im Rahmen der ePrivacy-Verordnung angesehen werden. Auch besteht Sorge, dass Servicefunktionen wie Rechtschreibprüfungen oder Standortdienste durch die neue Verordnung beeinträchtigt werden- und sich diese nachteilig für Unternehmen in der EU auswirken könnten.

In einem verbändeübergreifenden Brief hat eco gestern Abend seine Bedenken an dem deutschen Verordnungsentwurf auch an die zuständigen EU-Minister/innen und ständigen Vertreter/innen in Brüssel übermittelt.

Zudem hat der Verband Eckpunkte zum Entwurf der deutschen Ratspräsidentschaft über die e-
Privacy Verordnung formuliert.

RA Oliver J. Süme