- Verbändeübergreifende Erklärung fordert in 10 Punkten Technologie- und Infrastrukturneutralität
Während noch vor einigen Jahren der TV-Konsum mehrheitlich linear vor dem Fernsehgerät stattfand, hat sich das Verhalten angesichts moderner Technologien heute gravierend verändert. Der heutige TV-Konsument nutzt die ihm gebotenen Wahlmöglichkeiten des Empfangs von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über Kabel, Satellit, Internet oder über Mobilfunknetze intensiv. Doch was für den Konsumenten ein und dasselbe ist, bedeutet für Anbieter unterschiedliche rechtliche Grundlagen und mitunter einen komplexen Rechteerwerb.
Online-Dienste sind mit der Problematik konfrontiert, dass sie die gleichen linearen Rund- oder Hörfunkprogramme bieten wie Satelliten- und Kabelnetzbetreiber, aber die Rechte für die Ausstrahlung weiterhin individuell bei allen beteiligten Rechteinhabern einholen müssten. „Es ist vollkommen unverständlich, wieso für gleiche Dienste unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten sollten. Es darf im digitalen Zeitalter keinen Unterschied machen, ob Kabel, Satellit, Mobilfunk oder das offene Internet als Übertragungsmedium für Hörfunk- oder Fernsehprogramme verwendet werden“, sagt Oliver Süme, eco Vorstand Politik und Recht.
In einer heute veröffentlichten Erklärung fordern 13 Organisationen und Institutionen (ANGA, ARD, APR, Bitkom, eco, GEMA, GÜFA, TWF, VG Bild-Kunst, VFF, VG Wort, vzbv und ZDF) den europäischen Gesetzgeber dazu auf, die im September 2016 veröffentlichte Rechteklärung für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen infrastruktur- und technologieneutral auszugestalten.
„Wir fordern die EU-Kommission dazu auf nachzubessern, ihr Verordnungsentwurf greift zu kurz, weil Zugänge über das offene Internet darin kategorisch ausgeschlossen werden.“ Positiv anzuerkennen ist aus Sicht des eco jedoch die vorgeschlagene kollektive Rechteverwertungspflicht, weil sie den Diensteanbietern den Erwerb von Lizenzen und somit das Angebot moderner neuer und innovativer Dienste erleichtert. „Wer Urheberrechtsverstöße im Internet verhindern möchte, muss diesen Weg konsequent weiterverfolgen und verstärkt attraktive legale Angebote fördern“, so Süme.
Laut Erklärung sollten sämtliche Anbieter, die die gleichen Charakteristika wie Kabelnetzbetreiber aufweisen, ebenfalls von der mit der Kabel- und Satellitenrichtlinie verbundenen Rechtssicherheit und dem vereinfachten Rechtserklärungssystem profitieren. Nur so können die Rahmenbedingungen der Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen in Europa nachhaltig im internationalen Wettbewerb verbessert werden.
Im September 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag über Vorschriften zur Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen gemacht, damit verfolgt sie das Ziel einer höheren Verbreitung von Programmen in den EU-Mitgliedstaaten; gleichzeitig soll die Lizensierung von Urheberrechten für Online- und Weiterverbreitungsdienste erleichtert werden.
Das aktuelle eco Positionspapier zum EU- Entwurf der Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen steht unter: https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/20161212_eco_pos_weiterverbreitung-1.pdf zur Verfügung. Die verbändeübergreifende Erklärung steht unter hier zum Download bereit.