- eco Verband hofft auf eindeutiges Urteil zur Stärkung der Grundrechte
- Massiver Privatsphäre-Eingriff: Vorratsdatenspeicherung betrifft 2,35 Milliarden Datensätze pro Tag.
Im Rechtsstreit zwischen der SpaceNet AG und der Bundesrepublik Deutschland will der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. September darüber entscheiden, ob die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sind. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bewertet die Vorratsdatenspeicherung als einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte von Bürger:innen und unterstützt die Klage der SpaceNet AG von Beginn an.
Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
„Der EuGH-Generalanwalt hat die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung bereits für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt und auch unser Bundesjustizminister hat sich bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Ich frage mich, wann dieser Schwebezustand beendet und die Initiative zum Handeln ergriffen wird, damit Deutschland die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt. Ich hoffe daher auf ein eindeutiges Urteil aus Luxemburg zugunsten unserer Grundrechte.“
Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten betreffe mit rund 2,35 Milliarden Datensätzen pro Tag (IP-Adressen und Telefonie) fast alle deutschen Nutzer:innen und koste die Branche geschätzt mehr als 600 Millionen Euro, so Süme weiter.
„Die Vorratsdatenspeicherung greift gravierend in unsere Privatsphäre ein und bringt gleichzeitig noch nicht einmal einen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung. Auch wenn der EuGH die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht erklärt, wird es wieder einige Monate dauern, bis das Verfahren im Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt wird. Die Bundesregierung darf hier keine Zeit verlieren und sollte rasch zielgerichtete sowie angemessene Lösungen finden, um die Vorratsdatenspeicherung auch wirklich zu beenden.“
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