Zur heute verkündeten Entscheidung des EuGH, dass u. a. Art. 17 der Urheberrecht-Richtlinie (EU/2019/790) mit dem Unionsrecht vereinbar ist und die Klage Polens abgewiesen wird, sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
“Das Urteil ist ein schlechtes Signal für die Meinungsfreiheit im Netz. Zwar sieht der EuGH Art. 17 mit ausreichenden Garantien gegen das unerwünschte Overblocking an. Jedoch zeigen bereits erlassene Gesetze der Mitgliedsstaaten, dass die automatische Erkennung und Filterung zur Regel werden. Aus Sicht des eco ist dies eine unzulässige Einschränkung für das Recht der Nutzer:innen von Diensten auf das Teilen von Online-Inhalten, auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Automatische Filter bergen immer die Gefahr des Overblockings. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies weiterhin Rechtsunsicherheit darüber, in welchem Maß und Umfang sie Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts zu treffen haben, um nicht von Rechteinhabern in Anspruch genommen zu werden. Sie werden dadurch in eine Rolle von staatlichen Institutionen gedrängt und übernehmen faktisch die Rolle von Gerichten, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von Nutzer:innen eingestellten Inhalte geht.“