23.05.2023

Gesetz gegen digitale Gewalt darf Bürgerrechte nicht beschneiden

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigt aktuell, ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ zu entwerfen, welches die private Rechtsdurchsetzung stärken soll. Zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs hat das BMJ am 12. April ein Eckpunktepapier erstellt, zudem der Verband der Internetwirtschaft nun Stellung nimmt:

„Die Bekämpfung rechtwidriger Internetinhalte ist für uns eine zentrale Aufgabe, für die wir uns seit über 25 Jahren als Verband intrinsisch motiviert einsetzen. Wir kümmern uns mit der eco Beschwerdestelle darum, dass Rechtswidriges aus dem Netz gelöscht und Strafbares zur Anzeige gebracht wird. Insofern ist für uns die Absicht, die das Bundesministerium für Justiz mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt verfolgt, durchaus nachvollziehbar, dennoch sehen wir zwingend Klarstellungsbedarf in der Ausgestaltung des Gesetzes. Mit der aktuellen Fassung könnten Bürgerrechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung angegriffen werden, weil der Anwendungsbereich im geplanten Gesetz nicht klar genug definiert wird. Das weite Feld des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei digitaler Gewalt muss allein aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit auf klar benannte Delikte und Tatbestände beschränkt werden“, fordert eco-Beschwerdestellenleiterin Alexandra Koch-Skiba.
Aus Sicht von eco ist es außerdem essenziell, dass sowohl die geplante Verpflichtung von Telemedien- und Messengeranbietern zur Auskunft über Nutzungsdaten als auch die Verpflichtung zur Auskunft durch den Internetzugangsanbieter stets einer richterlichen Anordnung bedarf.

„Der Richtervorbehalt, den die vom BMJ vorgelegten Eckpunkte vorsehen, ist zwingend erforderlich, um eine rechtsstaatliche Kontrolle des Auskunftsanspruches zu gewährleisten. In Anbetracht dessen, dass durch eine Auskunftserteilung bereits irreparabel in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird, würde ein Verzicht auf den prozeduralen Schutz des Richtervorbehalts und damit das Fehlen einer rechtsstaatlichen Kontrolle einen besonders schwerwiegenden und verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Eingriff darstellen, warnt Koch-Skiba.“

Die ausführliche Kommentierung der Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt lesen Sie hier.

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin