27.03.2015

Internet Verwaltung: eco und Bundeswirtschaftsministerium legen gemeinsame Handlungsempfehlungen vor

  • Mehr Einflussmöglichkeiten für Interessengruppen
  • Gemeinsames Ziel: Multi-Stakeholder-Ansatz ausbauen und stärken
  • Entscheidung voraussichtlich bis Juni 2015

Wer soll künftig die Aufsicht über die weltweite Internet Verwaltung ausüben? Diese Frage verhandeln die Teilnehmer von Regierungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft seit die US-Regierung im März des vergangenen Jahres angekündigt hat, auf die alleinige Kontrolle von Kernfunktionen des Internet, die von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgeführt werden, verzichten zu wollen, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., DeNIC und die deutsche Sektion der Internet Society (ISOC) haben gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das für die Bundesregierung federführend an den Verhandlungen teilnimmt, ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und als Handlungsempfehlung bei der ICANN eingereicht.

ICANN ist eine der globalen Selbstverwaltungsorganisationen des Internet und insbesondere für die Koordinierung und Vergabe kritischer Internetressourcen zuständig. Bei der Ankündigung der US-Regierung geht es um die Aufsicht über die so genannten IANA-Funktionen (IANA, Internet Assigned Numbers Authority), die ICANN aufgrund eines Vertrages mit der US-Regierung ausübt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um technisch-administrative Funktionen wie das Management von IP-Adressen und der sogenannten Root-Zone sowie die Vergabe generischer Top-Level Domains  wie .com oder .berlin.

Mehr Einflussmöglichkeiten für Interessengruppen

„Aus Sicht der Internetwirtschaft muss bei der Überleitung der Aufsicht über die IANA-Funktionen vor allem die Sicherheit, Stabilität und Robustheit der Netzarchitektur sichergestellt bleiben. Für uns steht im Mittelpunkt, dass die Organisation weiterhin effektiv und effizient arbeitet und für alle Interessengruppen tätig wird“, erklärt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Um dies zu gewährleisten und den Multi-Stakeholder-Ansatz weiter zu stärken, zielen die von eco, DeNIC, ISOC und dem Bundeswirtschaftsministerium formulierte Handlungsempfehlungen daher unter anderem auf eine Ausweitung der Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten für alle Interessengruppen. So soll ein Überprüfungsverfahren für Einzelfallentscheidungen zum Beispiel bei der Domainvergabe eingeführt und die Geschäftsabläufe der ICANN einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden.

Regelungen bezüglich der länderspezifischen Top-Level Domains sollen weiterhin Ländersache bleiben und nach den dort geltenden gesetzlichen Bedingungen getroffen werden.

Gemeinsames Ziel: Multi-Stakeholder-Ansatz ausbauen und stärken

Die insgesamt sieben Handlungsempfehlungen von eco und BMWi orientieren sich wesentlich an gemeinsamen Leitlinien wie der grundsätzlichen Befürwortung des Multistakeholder-Modells, der Fokussierung des ICANN-Mandats auf den bisherigen Funktionsbereich sowie die Erhaltung von Offenheit, Dezentralität und Interoperabilität des Internet. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich der Multi-Stakeholder-Ansatz für das globale Management grundlegender Internetfunktionen bewährt hat. Deutschland hat den großen Vorteil, dass es auch viele Vertreter aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Unternehmen gibt, die sich in die Internet Governance Diskussionen einbrin­gen.

Entscheidung voraussichtlich bis Juni 2015

Das ICANN-Mandat der US-Regierung läuft zum September 2015 aus. Ein konsolidierter Vorschlag wird bis Juni 2015 erwartet. Das gemeinsame Positionspapier ist hier verfügbar.