- Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte
- Gebot der Inlandsdatenspeicherung konterkariert Datenschutz-Grundverordnung
- Sicherheitsrisiko: Datenpools wecken Begehrlichkeiten
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in mehreren Punkten gegen europäisches Recht und ist eine Gefahr für den digitalen Binnenmarkt in Europa. Diese Auffassung vertritt eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. und appelliert in einem heute versandten Brief an die Europäische Kommission, dem Vorhaben im Rahmen des seit Anfang Juni laufenden Notifizierungsverfahrens einen Riegel vorzuschieben.
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte
Nach Ansicht von eco ist die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Der Verband bezieht sich dazu auf das EuGH-Urteil zur Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2014. Das Gericht hat darin eine anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten ohne Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen als einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte bewertet. Außerdem stellt das Urteil hohe Bedingungen an den Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Diese Vorgaben des EuGH sieht eco im vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht erfüllt.
Gebot der Inlandsdatenspeicherung konterkariert Datenschutz-Grundverordnung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das im Gesetzesentwurf vorgesehene Gebot der Datenspeicherung im Inland. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten ausschließlich in Deutschland gespeichert werden dürfen. Aus Sicht von eco ist auch diese Vorgabe europarechtswidrig, da sie gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt und Anbietern, die ihren Sitz im europäischen Ausland haben, den Zugang zum deutschen Markt erschwert. Gleichzeitig konterkariert die Regelung die Ziele der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die einen einheitlichen Datenschutzstandard in Europa schaffen und Unterschiede beim Schutz der Rechte und Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten abbauen soll. Allein schon dieser Umstand könnte laut eco dazu führen, dass die geplante Regelung in Deutschland nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung keinen Bestand mehr hat.
Sicherheitsrisiko: Datenpools wecken Begehrlichkeiten
eco weist außerdem darauf hin, dass der vermeintliche Sicherheitsnutzen der Inlandsdatenspeicherung angesichts ihrer praktischen Umsetzung ohnehin anzuzweifeln ist. Es ist unerheblich, wo die Daten letztlich gespeichert werden, problematisch ist die Schaffung von Datenpools, die zwangsläufig Begehrlichkeiten bei Kriminellen und ausländischen Geheimdiensten wecken werden und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar ist. Das Verfahren dauert drei Monate, solange gilt eine Stillhaltefrist, während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Entwurf gegen EU-Recht verstößt, kann sie entsprechende Änderungen verlangen.