Die Bundesländer planen im aktuellen Entwurf des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrags unter anderem Diensteanbieter, die „gewerbsmäßig fremde Informationen für Nutzer speichern“ dazu zu verpflichten, ihren Anwendern eine Alterskennzeichnung von bereitgestellten Inhalten zu ermöglichen.
eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. lehnt eine solche Regelung ab, da sie Rechtsunsicherheit schafft und das eigentliche Ziel, nämlich der größeren Verbreitung von Alterskennzeichnungen von Internetinhalten, letztlich nicht fördert: „Es ist völlig unklar, welche Diensteanbieter der Gesetzgeber hier im Sinn hat. Für viele Anbieter, ist eine solche Regelung technisch gar nicht umsetzbar, so zum Beispiel für Plattformanbieter für nutzergenerierte Inhalte. Es gibt in diesem Bereich derzeit kein geeignetes System zur Altersklassifizierung einzelner Inhalte“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. „Wir raten von einer solchen Regelung ab und empfehlen stattdessen eine gebrauchsfertige und rechtssichere Kennzeichnungslösung, die vor allem auch international anschlussfähig ist.“