01.09.2016

Leistungsschutzrecht: EU Kommission wiederholt Fehler der Bundesregierung

Aus einem gestern geleakten Entwurf der Urheberrechts-Richtlinie der Europäischen Kommission ergibt sich, dass die Kommission beabsichtigt ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene einzuführen. Verlage sollen so über 20 Jahre das exklusive Nutzungsrecht an Online-Nachrichten erhalten.
Dazu sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme: „Es ist mehr als enttäuschend, dass nach der deutschen Bundesregierung nun auch die Europäische Kommission diesen Irrweg beschreiten möchte. Es ist noch untertrieben zu sagen, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe sich in den vergangenen drei Jahren in Deutschland nicht bewährt – die Regelung ist faktisch krachend gescheitert und hat keinem der beteiligten Akteure irgendetwas genutzt. Warum sie trotz dieser Erfahrung nun in ganz Europa übernommen werden soll, bleibt schleierhaft. Die Europäische Kommission scheint sich hier sehr einseitig beraten lassen zu haben – die Regelung liest sich jedenfalls wie eine Wunschliste der Verleger.“ Ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene könnte zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung werden. Es drohe eine dauerhafte massive Rechtsunsicherheit für alle Akteure, befürchtet Süme.